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Internationale Anwaltskonferenz: Wir müssen die Diktatur der Weltgesundheitsorganisation stoppen

Von Felicitas Rabe

Am Wochenende fand in Köln der "Erste Internationale Anwaltskongress" zur Verhinderung des geplanten WHO-Pandemievertrags statt. Juristen aus zehn Ländern diskutierten über die geplante Implementierung des neuen Pandemieregelwerks bei der Weltgesundheitsorganisation, das im Mai 2024 alle WHO-Mitgliedsländer ratifizieren sollen.

Die Länder sollen dabei verpflichtet werden, alle von der WHO angeordneten Maßnahmen umzusetzen. Dies beträfe nicht nur weltweit angeordnete Lockdowns, Quarantänemaßnahmen, Reisebeschränkungen, Impfzwänge, Durchsetzung digitaler Impfausweise, Versammlungsverbote und andere Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung, sondern auch die supranationale Vereinheitlichung von Zensurmaßnahmen bei abweichenden Meinungen.

Die Tagung wurde von deutschen AFA-Anwälten - "Anwälte für Aufklärung e.V." - mit Unterstützung von Anwaltskollegen aus der Schweiz organisiert. Für die Diskussion über die WHO-Verträge und die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV/IHR: International Health Regulations) kamen vom 30. Juni bis 2. Juli 2023 Rechtsanwälte aus den Niederlanden, Österreich, Schweiz, Portugal, Spanien, Griechenland, Israel, Frankreich, Tschechien, Liechtenstein und Deutschland in das Hilton Hotel nach Köln.

Grüße ausrichten ließ der US-amerikanische Jurist Robert Kennedy. Er bedauere aufgrund von Wahlkampfterminen nicht an der Konferenz teilnehmen zu können. Auf der Tagung gründeten die Anwälte die internationale Anwaltsvereinigung "International League of Attorneys for Freedom".

Kurzer Rückblick: Gefahr der Coronapandemie versus Impffolgen

Nach den Begrüßungsreden der Anwälte Tobias Gall und Dr. Alexander Christ ging es am Freitagabend zunächst noch einmal darum, zu beleuchten, wie groß die tatsächliche Lebensbedrohung durch die Coronapandemie war. Dazu stellte Dr. Werner Bergholz anhand offizieller Statistiken neueste Erkenntnisse über Sterberaten vor. Demnach lasse sich während der Coronazeit erst nach Beginn der Impfungen für die Jahre 2021 und 2022 eine Übersterblichkeit nachweisen.

Mittlerweile könne man anhand offizieller Zahlen bei geimpften Menschen ein höheres Sterberisiko nachweisen. Nach der ersten oder zweiten Impfung kämen auf je zweitausend Geimpfte kurz- bis mittelfristig ein Verstorbener. In den USA hätten sich die Ausgaben für Lebensversicherer seit 2020 pro Jahr um 40 Prozent erhöht. Schließlich klärte der Experte für Qualitätsmanagement beim Herstellungsprozess von Industrieprodukten auch darüber auf, weshalb unterschiedliche Impfchargen, unterschiedliche Nebenwirkungsrisiken mit sich brächten. Dies hinge unter anderem ganz stark von den Produktionsprozessen bei der Herstellung der Impfstoffe ab.

Im nächsten Vortrag erläuterte der Prof. für Mikrobiologie, Dr. Sucharit Bhakdi, per Liveübertragung neue Erkenntnisse über weitere Gefahren der mRNA-Impfungen für die menschliche Gesundheit. Chromosomen von den bei der Impfstoffproduktion verwendeten Bakterien würden durch die Impfung in die menschlichen Zellen gelangen. Bei der Zellteilung würden sich die in den Impfstoffen vorliegenden Bakterienchromosomen in die DNA des Menschen einschreiben, mit langfristig unabsehbaren Folgen. Es lägen bereits zwei wissenschaftliche Arbeiten vor, die die Genmanipulation des Menschen mit Bakterienchromosomen durch die MRNA-Impfstoffe belegten.

WHO-Verträge schaffen individuelle Selbstbestimmung und Souveränität der Staaten ab

Dr. Alexander Christ fasste am Samstagmorgen zunächst die konkreten Auswirkungen des geplanten WHO-Pandemievertrags und der geplanten Änderungen der IGV zusammen. Infolge dieser internationalen Verträge könne die Weltgesundheitsorganisation zukünftig bestimmen, wann eine Pandemie von internationalem Ausmaß ausgerufen wird und daraufhin allen Ländern die Durchführung von vorgeschriebenen Maßnahmen auferlegen – damit werde der WHO eine Entscheidungsmacht ohne jegliche demokratische Kontrolle übertragen. Zu den verpflichtenden Maßnahmen würde auch die Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit und die Anordnung von Zensur gehören.

"Der Umgang mit Krankheit wird von menschlichen Individuum auf ein autoritäres, weltweites Maßnahmenregime verlegt",

stellte Christ fest. Und auch wenn Bill Gates gefordert habe:

"The world needs to prepare for pandemics like the military prepares for war",

bestünde die Aufgabe internationaler Juristen darin, sich für den Erhalt der individuellen Selbstbestimmung, der individuellen Freiheit und der Souveränität der Staaten einzusetzen.

Der österreichische AFA-Anwalt Dr. Michael Brunner zitierte in seiner Rede den Kirchenrechtler Augustinus: "Ein Staat ohne Recht wird zur Räuberbande." Brunner präsentierte als Erstes einen Überblick über die maßnahmenkritische Bewegung in Österreich. Bereits im Oktober 2020 habe man dort mit 20 Organisationen einen Dachverband für Widerstand gegründet. Die neu gegründete MFG-Partei (für Menschen, Freiheit, Grundrechte) erhielt zuletzt in einem oberöstereichischen Landtag 6,3 Prozent der Wählerstimmen. Der Anwalt ist überzeugt:

"Jeder der sich an einem solchen Unrecht beteiligt hat, wird eines Tages zur Verantwortung gezogen werden." 

In der Diskussion verdeutlichte Dr. Bergholz, dass aktuell neben der Rechtsstaatlichkeit auch Prinzipien der Wissenschaftlichkeit abgeschafft würden. Als Sachverständiger im deutschen Soldatenprozess habe er die Erfahrung machen müssen, dass bestimmte Argumente einfach ignoriert würden. Das erinnere ihn an Zeiten vor der Aufklärung, als die Kirchen in Europa das Wahrheitsmonopol beanspruchten:

"Zu Zeiten Galileos haben sich die Kardinäle einfach geweigert durchs Fernglas zu schauen."

Sie wollten die um die Planeten kreisenden Monde, die das Weltbild Galileos bewiesen, einfach nicht zur Kenntnis nehmen.

Politiker wissen nicht, worüber sie bei den WHO-Verträgen abstimmen – Vorstellung von Details der geplanten Verordnung

Über Einzelheiten der geplanten WHO-Verträge und der IGV informierte Dr. Renate Holzeisen aus Italien, Vorstandsmitglied der Childrens Health Defense Organisation von Robert Kennedy. Die beiden Instrumente – WHO-Pandemievertrag und IGV – sollen bei der 77. WHO-Konferenz im Mai 2024 per Abstimmung, einmal mit einfacher Mehrheit, einmal mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. "Sobald dieser Plan beschlossen wurde, werden wir keine Möglichkeiten mehr haben, das zu ändern", warnte die Juristin.

Infolgedessen verlören wir neben unserer Souveränität und unserer Gesundheit auch unser Eigentum, erklärte die Juristin. Die Politiker in der EU seien überhaupt nicht darüber informiert, was sie da eigentlich beschließen würden.

"Als Juristen ist es unsere Pflicht, die Politiker und die Bevölkerung aufzuklären! Nur wenn sie verstehen können, was hier passiert, werden wir diesen verrückten Plan stoppen können."

Im Artikel 12 des geplanten Vertrags sei festgelegt, dass der WHO-Direktor zukünftig die alleinige Entscheidungsmacht habe. Der verbrecherische Plan führe zu einer Diktatur der WHO. In jedem Mitgliedsstaat müsse nach Artikel 53A eine Kontrollkommission eingerichtet werden, welche die Umsetzung der Maßnahmen überwache. In der EU solle zukünftig die Finanzierung der Länder mit der erfolgreichen Umsetzung der WHO-Anordnungen verknüpft werden.

Sobald ein Land die Maßnahmen nicht ordentlich durchsetze, würden die Mittel aus dem EU-Haushalt gestrichen. Nach Artikel 36 würden Reise-Erlaubnisse nur noch für Menschen mit digitalen Impfzertifikaten erteilt. Gerade erst vor zehn Tagen habe Ursula von der Leyen die obligatorische Einführung von digitalen Impfausweisen für alle WHO-Mitgliedsländern erklärt.  

Die Impfung verletze aber ganz eindeutig internationales Recht: Nach dem Nürnberger Kodex sei für jede medizinische Behandlung der "informed consent" Voraussetzung. Somit müsse der Mensch nicht nur der Behandlung zustimmen, sondern er müsse derart über die Behandlung aufgeklärt werden, dass er wisse, worin er einwillige. Somit verstoße die Impfung auch gegen Artikel 7 des Internationalen Abkommens über bürgerliche und zivile Rechte (International Covenant on civil and political rights 1966).

Danach darf niemand unmenschlichen und demütigenden Behandlungen oder Bestrafungen unterworfen werden und "insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Behandlungen unterworfen werden". Hierzu erläuterte Holzeisen: "Und wenn man nicht informiert ist, gilt die Zustimmung nicht." Am Ende erklärte die italienische Rechtsanwältin: "Von heute an müssen wir alles dafür tun, dass dieser kriminelle Plan gestoppt wird.“

WHO-Vertrag ist unvereinbar mit Völkerrecht und nationalem Recht der Länder

Der Schweizer Anwalt Philipp Kruse hob noch einmal hervor, dass sich auf dieser internationalen Anwalts-Konferenz erstmalig Juristen aus verschiedenen Ländern über die Auswirkungen der WHO-Pläne beraten würden.

Seit Beginn der Covid-Pandemie fände bereits ein fortlaufender Informationskrieg gegenüber der Bevölkerung statt. Die neuen WHO-Verträge wollten diese Manipulation der öffentlichen Meinung für alle Regierungen verpflichtend machen. Dieses Vorhaben widerspreche allerdings vielen internationalen und nationalen Gesetzgebungen, machte Kruse in seinem Vortrag deutlich. Die geplanten Verträge seien beispielsweise auch mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte unvereinbar.

Des Weiteren stünden sie im Widerspruch zur Präambel der UN-Charta vom 26. Juni 1945. Darin heißt es in zwei Absätzen:

 "Wir, die Völker der Vereinten Nationen – fest entschlossen,

unseren Glauben an die Grundrechte des Menschen, an Würde und Wert der menschlichen Persönlichkeit, an die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie von allen Nationen, ob groß oder klein, erneut zu bekräftigen,

Bedingungen zu schaffen, unter denen Gerechtigkeit und die Achtung vor den Verpflichtungen aus Verträgen und anderen Quellen des Völkerrechts gewahrt werden können."

Auch mit Artikel 20 des deutschen Grundgesetzes ließe sich der WHO-Plan nicht vereinbaren. Im Absatz 2 stehe dort eindeutig: "Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus", erklärte der Schweizer Jurist. Die WHO habe aber bereits im Jahr 2005 formalistisch dafür gesorgt, dass die geplanten IGV ohne jeglichen demokratischen Prozess von der Organisation in Kraft gesetzt werden können.

In der Diskussion sprach sich die Anwältin für Medizinrecht, Dr. Beate Bahner, dafür aus, die Lage noch nicht als hoffnungslos einzuordnen. Schließlich gebe es noch keine Vollstreckungsregeln für die WHO-Pläne. Und am Beispiel der USA – die einfach aus der Klimawandel-Vereinbarung ausgestiegen seien – könne man erkennen, dass auch die weltweite Implementierung der WHO-Verträge nicht so einfach sei.

Auf die Frage, wie die internationalen Verträge in nationales Recht übertragen würden, stellte Kruse zunächst fest, dass es sich um völkerrechtliche Verträge handele, für die nach der Wiener Konvention internationales Vertragsrecht gelte. Die Umsetzung in nationales Recht sei hierbei verpflichtend und würde ohne nationale Abstimmung automatisch in Kraft treten: "Man kann nicht erkennen, dass es dafür einen Umsetzungsakt braucht, sondern es findet eine automatische Umsetzung in nationales Recht statt."

Tschechien als Beispiel für die Nichtumsetzung von Regeln des Maßnahmenregimes seitens der Bevölkerung

Am Samstagabend berichtete der tschechische Jurist Dr. Petr Vacek über den Umgang mit der Pandemie in Tschechien und ganz allgemein in den osteuropäischen Ländern. In seinem Land seien mit Pandemiebeginn die gleichen strengen Regeln etabliert worden, wie in Westeuropa, allerdings hätten sich die Menschen zu 50 Prozent nicht an die Regeln gehalten und entsprechende Strafmandate nicht bezahlt. Von den offiziell rund 67 Prozent geimpften Menschen besäße die Hälfte gefälschte Impfausweise. Die Bevölkerungen in Ost- und Westeuropa hätten sich insbesondere deshalb unterschiedlich verhalten, weil man in den ehemaligen Ländern des Warschauer Pakts aus Erfahrung grundsätzlich viel kritischer gegenüber Aussagen von Politikern und Medien sei.

Arbeitsgruppen zu politischen, juristischen und medialen Strategien gegen die Weltherrschaft der WHO

Während der Konferenz begannen die Anwälte bereits damit, in drei Arbeitsgruppen Strategien zur Verhinderung dieser "Götterdämmerung" zu entwickeln, wie ein Anwalt es ausdrückte. In der Arbeitsgruppe 1 ging es um politische Strategien. Die Juristen, aber auch die Bevölkerung sollten sich intensiv um die Informierung von Abgeordneten und politischen Entscheidungsträgern kümmern. In den nationalen Parlamenten müsse man sich speziell um die Aufklärung der Oppositionsparteien kümmern. Schließlich sei auch der Druck von der Straße von entscheidender Bedeutung. Damit habe man vielerorts die Impfpflicht verhindern können.

Gleich am Dienstag werde eine AFA-Delegation zu einer Diskussion im EU-Parlament über die WHO-Verträge reisen, um dort vor den Auswirkungen der WHO-Verträge zu warnen. Für den 30. September wird bereits eine internationale Protestdemonstration in Wien organisiert, zu der auch die internationale Anwaltsvereinigung ab sofort einlädt. Die Anwälte werden sich sichtbar an der Demonstration beteiligen.

In der Arbeitsgruppe Medien und Presse wurde die Erstellung von Infobroschüren, einer Info-Webseite und weitere Strategien zur Öffentlichkeitsarbeit vereinbart. Eine dritte Arbeitsgruppe befasste sich mit juristischen Strategien zur Verhinderung der geplanten WHO-Diktatur. In die Diskussion wurde auch die Vorschrift der sogenannten "Ewigkeitsklausel" nach Artikel 79 des deutschen Grundgesetzes eingebracht. Im Artikel 79, Absatz 3 heißt es: "Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig."

Ländervergleich in Bezug auf Strenge und Dauer der Pandemiemaßnahmen

Interessant war auch die Präsentation des Rechtsanwaltes Jens Biermann über eine statistische Auswertung, wie streng die Coronamaßnahmen in den einzelnen Ländern umgesetzt worden sind. Dazu gehörten Kategorien wie die Einschränkung des Demonstrationsrechts (Deutschland sehr streng), Verfolgung von kritischen Medizinern (Deutschland an erster Stelle), Hausdurchsuchungen bei Maßnahmenkritikern (vorrangig in Deutschland), Polizeigewalt gegenüber Maßnahmenkritikern, juristische Verfahren gegenüber Kritikern und weitere.

Pressekonferenz des Vereins "Anwälte für Aufklärung"

Am Montagmorgen wurden bei einer Pressekonferenz die Ergebnisse der internationalen Juristenkonferenz vorgestellt. Mit dabei waren Rechtsanwalt Brunner aus Wien, Rechtsanwalt Gall aus Berlin, Brigitte Burchartz von der kritischen Anwaltsvereinigung aus Barcelona, Rechtsanwalt Biermann aus München und Dr. Christ aus Berlin.

Neben der hohen inhaltlichen und organisatorischen Professionalität war die Konferenz besonders durch eine empathische Stimmung unter den Teilnehmern geprägt. Die eigentlich trockene Juristenmaterie wurde in den Vorträgen immer wieder mit Berichten über persönliche Erlebnisse bereichert, oder durch lebensnah dargestellte Konsequenzen für die menschliche Gesellschaft begreifbar gemacht. In jedem Vortrag spürte man neben der beeindruckend hohen juristischen Fachlichkeit auch das große Herzensengagement der hier versammelten Anwälte. Auf der Konferenz in Köln vereinbarten sie, ab sofort international vernetzt für die Würde und die Rechte der Menschen auf diesem Planeten zu kämpfen.

Es war äußerst spannend zu erleben, wie professionell diese internationalen Anwälte innerhalb eines Wochenendes die wichtigsten juristischen, aber auch humanitären Implikationen der WHO-Pläne zusammentrugen. Parallel dazu arbeiteten sie in den Arbeitsgruppen so effektiv, dass sie bereits erste Strategien und Aktionspläne zur Verhinderung des diesbezüglichen Vertrags vorweisen können.

Auf der Webseite der Anwälte für Aufklärung kann man sich über den internationalen Widerstand gegenüber dem Pandemievertrag und den IGV informieren. Wer die Arbeit der kritischen Anwälte unterstützen möchte, findet dort auch Hinweise auf Spendenmöglichkeiten.  

Mehr zum ThemaVerfassungsbeschwerde gegen Deutschlands Teilnahme am WHO-Pandemievertrag

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