Prozess in Sinsheim: Lange Drogenkarrieren enden mit verwegenen Diebestouren
Sinsheim. (tk) Kaum ein Tag vergeht ohne Polizei in der Bahnhofstraße: Parfümdiebstahl im Drogeriemarkt passiert ständig. Oft wird die Deliktart mit Bandenkriminalität in Verbindung gebracht. Dass es auch ganz anders laufen kann, zeigt ein aktueller Fall vor dem Sinsheimer Amtsgericht.
Angeklagt sind eine junge Frau aus dem Raum Sinsheim und ihr Begleiter. Die 30-jährige Deutsche war nach Angaben ihrer Anwältin in ihrer Jugend Leistungssportlerin, hat Ausbildungen als Sportlehrerin und Tierarzthelferin abgebrochen. Der deutlich ältere Mitangeklagte ist Türke, in Mannheim aufgewachsen, arbeitete als Lackierer über 20 Jahre lang bei einem Autobauer.
Das Vorgehen des Pärchens bei den Diebestouren war durchaus verwegen: Den Schilderungen zufolge wurden die Märkte regelrecht gestürmt, drei Mal in Sinsheim, ein Mal in Schwetzingen. Tüten wurden schnell mit Markenparfüms im Wert von mehreren hundert bis etlichen tausend Euro gefüllt, dann wurden die Läden ebenso schnell verlassen. Dies alles passierte überwiegend im Winter 2018, einmal im Abstand weniger Tage. Meist seien die Parfüms in türkischen Bars und Spielhallen regelrecht verschleudert, der Erlös sofort in Drogen investiert worden; eine typische Form von Beschaffungskriminalität.
Das Duo - zunächst Freunde, später kurz ein Paar - gibt an, die Taten unter Drogeneinfluss begangen zu haben: Der Mann hatte zeitgleich Kokain und einen Cocktail schwerer Aufputsch- und Beruhigungsmittel sowie starke Antidepressiva intus; die Frau bezeichnet sich selbst als süchtig nach Opiaten, wird zur Zeit mit einer hohen Dosis Methadon von ihrer Heroinabhängigkeit substituiert.
Beide haben eine lange Karriere mit vielerlei parallelen Süchten hinter sich, lernten sich in einem Mannheimer Kontaktladen für Suchtkranke kennen. Beide blicken auf Drogenkarrieren seit der Jugend zurück, auf ein schwieriges familiäres Umfeld, abgebrochene, beginnende und laufende therapeutische Maßnahmen. Er spricht von "Zwangsheirat", bei ihr war von einer "traumatischen sexuellen Erfahrung" im Jugendalter die Rede.
Die Angeklagte, die inzwischen nicht mehr in Sinsheim lebt, erschien wegen eines "verpassten Zuges" mit einstündiger Verspätung vor Gericht. Beide Angeklagten gestehen ihre Taten bislang, beide hätten Entschädigungsabsichten gegenüber den Geschädigten; trotzdem wurde der erste Gerichtstermin nach langer Erörterung der Formalien unterbrochen; wird es Anfang und Mitte Februar weitere Termine geben müssen.
"Komplizierter geht es nicht", sagt die Verteidigerin der Angeklagten. Wie sich herausstellte, gibt es weitere Urteile anderer Gerichte in ähnlich gelagerten Fällen gegen beide Personen, einen Aufenthalt der Angeklagten in einem Gefängnis und mehr als ein Dutzend weiterer Details, die noch erörtert, be- oder widerlegt werden müssen. Mehrere Schriftstücke wurden bei der jüngsten Verhandlung von den Verteidigern vorgelegt, erwiesen sich jedoch nach längerer Absprache zwischen Richterin, Verteidigern und Staatsanwalt als zu unvollständig, um "eine angemessene Gesamtfreiheitsstrafe" zu verhängen.
Die Verhandlung wird nun am 5. Februar fortgesetzt; ein Urteil soll am 19. Februar fallen.