Racial profiling: Amtsgericht Konstanz verurteilt Drogeriekette "Müller" wegen Rassismus
Von Axel Habermehl, RNZ Stuttgart
Stuttgart. Eigentlich wollte Herr Malla nur schnell ein Geschenk kaufen, doch daraus wurde nichts. Denn schon kurz nachdem Malla (Name geändert) an einem Samstag im März 2017 eine "Müller"-Drogerie in Konstanz betreten hatte, hielt ihn ein Mann auf, gab sich als Ladendetektiv zu erkennen und verlangte, einen Ausweis des Kunden zu sehen.
Malla weigerte sich. Es ergab sich dann eine aufgebrachte Diskussion, der Filialleiter kam hinzu, Schaulustige blieben stehen, und schließlich verwies der Filialleiter Malla des Geschäfts. Der Herausgeworfene erklärte aufgebracht, er werde nun vor dem Eingang des Ladens stehen bleiben, um zu überprüfen, ob die anderen Kunden genauso behandelt würden wie er. Denn Herr Malla stammt aus Afrika und ist von dunkler Hautfarbe. Außerdem beschäftigt er sich wissenschaftlich mit dem Thema Rassismus.
Am Ende kam die Polizei, doch man ging im Unfrieden auseinander. Herr Malla suchte wenig später in Begleitung einer Nachbarin nochmal das Gespräch mit dem Filialleiter, beschwerte sich dann schriftlich bei der Müller-Zentrale, die bot einen 50-Euro-Gutschein an. Doch so richtig zu Ende ging die Sache erst im März dieses Jahres. Da nämlich wurde ein Urteil des Amtsgerichts Konstanz rechtskräftig, das Malla angerufen hatte. Das Gericht stellte fest, dass die Rechte des Klägers verletzt wurden und verurteilte die Müller Handels GmbH dazu, ihm ein Schmerzensgeld von 1000 Euro plus Zinsen zu bezahlen. (Aktenzeichen: 11C69/18)
"Die versuchte Ausweiskontrolle war eine unmittelbare Benachteiligung aus Gründen der ethnischen Herkunft", urteilte das Gericht. Denn Herr Malla habe "wegen seiner Hautfarbe eine weniger günstige Behandlung erfahren als andere Personen in vergleichbarer Situation". Schließlich seien die anderen Kunden, die an diesem Samstag bei "Müller" einkauften, nicht kontrolliert worden.
"Der Kläger", so heißt es im Urteil, "hat infolge der Verletzung des Benachteiligungsverbotes einen immateriellen Schaden. Er hat sich - nachvollziehbar - in der vorliegenden Situation durch die zurücksetzende Ausweiskontrolle in einem stark frequentierten Ladengeschäft und einer dadurch entstandenen Diskussion, an der sich noch Unbeteiligte zu seinem Nachteil einmischten, gedemütigt und beschämt gefühlt."
Der Fachbegriff für dieses Vorgehen lautet "Racial profiling". Das Phänomen taucht öfter auf, bei Polizeikontrollen, oder auch am Einlass von Diskotheken, wenn Türsteher generell Dunkelhäutige abweisen. Grundsätzlich ist das rechtswidrig. Entsprechende Polizeikontrollen sind schon öfter von Gerichten beanstandet worden, doch im Wirtschaftsbereich ist das Konstanzer Urteil, das einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz sah, bahnbrechend.
Bernhard Franke, derzeit Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, hat es daher "aufmerksam verfolgt". Er betrachte es als "sehr grundlegendes Urteil". "Wir hoffen, dass das Urteil allgemein das Bewusstsein für den diskriminierungsfreien Umgang mit Kunden in der Öffentlichkeit schärft."