Eberbach: Abbruchhaus weicht einem öffentlichen Platz
Von Jutta Biener-Drews
Eberbach. In Rockenau selbst scheint sich das Vorhaben noch nicht so herumgesprochen zu haben. Auf Nachfrage reagiert auch die Nachbarschaft ungläubig. Ein "Multifunktionsplatz" an der Stelle der Rockenauer Straße, wo gerade das Abbruchhäuschen mit der Hausnummer 65 auf die Spitzhacke wartet? Und was ist das überhaupt: ein Multifunktionsplatz? Tatsächlich soll das unansehnliche, schwer sanierungsbedürftige Wohnhaus so einem Platz weichen, der in entsprechend kleinem Format mit einer Bank zum Verweilen, ein wenig Grün und drei Autostellplätzen ausgestattet werden soll. Um die Ecke steht schon der Bagger bereit. Und der Bauausschuss gab am Donnerstag einstimmig grünes Licht.
62 000 Euro soll die Gestaltung dieser öffentlichen Anlage kosten. Rund zwei Drittel des Betrags steuert das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) bei, die Stadt ist mit rund 21 000 Euro dabei. Dass für die Entwurfsplanung der doch recht überschaubaren Fläche extra ein Ingenieurbüro eingeschaltet wurde, ärgerte Stadtrat Klaus Eiermann (SPD). "Die fünf Striche trau ich mir auch selber zu", kommentierte er die Planvorlage. Bürgermeister Peter Reichert machte Kapazitätsgründe geltend: "Wir können nicht alles selbermachen!"
Rockenaus Ortsvorsteher Dieter Redder störte sich an dem im Plan eingezeichneten Mülleimer: "Den wollen wir da nicht haben!", übermittelte er einen Ratsschluss aus der Ortschaft.
In einem weiteren Punkt ging es um die Nutzungsänderung eines ehemaligen Bahnwärterhauses in ein Wohnhaus. Das Haus liegt an der Bahnlinie zwischen Eberbach und Lindach in etwa auf Höhe von Rockenau und ist über die Bundesstraße sowie einen teils von der Stadt ausgebauten Weg angebunden. Auch die Erschließung ist gesichert. Der Eigentümer will sein Abwasser künftig über eine eigene Kleinkläranlage anstelle der jetzigen Sickergrube entsorgen, die Versorgungsanlagen befinden sich in dem städtischen Weg. Obwohl der Flächennutzungsplan das Grundstück der Landwirtschaft zuweist, hat die Stadt keine Einwände gegen die de facto längst vollzogene Umnutzung.
Heiko Stumpf (CDU) wunderte sich darüber, dass der Eigentümer bei der Stadt jetzt überhaupt noch eine Nutzungsänderung zu beantragen hatte. Die Bahn habe ihre vier oder fünf früheren Bahnwärterhäuschen doch längst verkauft und alle seien inzwischen bewohnt. Bauamts-Sachbearbeiterin Annkatrin Gummel, die an einen entsprechenden Fall 2017 bei Lindach erinnerte, erklärte dies so, dass die Nutzungsänderung eines Gebäudes immer auch baurechtlich genehmigt werden müsse.
In Lindach im Amselweg darf ein Bauherr jetzt der örtlichen Topografie folgend mehrere Stützmauern aus Naturstein errichten, die die dort zulässige Höhe teils deutlich überschreiten. Gibt der dort geltende Bebauungsplan eine maximale Mauerhöhe von 1,60 Meter vor, so dürfen diese zur Befestigung und Terrassierung des Geländes dienenden Mauern jetzt auf insgesamt 23 Metern Länge um zwischen 35 bis 80 Zentimeter darüber hinausragen.
Die bei zwei Enthaltungen erteilte Zustimmung erfolgte am Donnerstag im Nachgang. Denn die nötige Ausnahmegenehmigung für die Höhenüberschreitung lag der Stadt bis dato noch nicht vor. Allerdings wurden die Mauern als städtebaulich vertretbar erachtet und keine negativen Auswirkungen auf das Orts- und Straßenbild erkannt.