Schwetzingen: Private Fotoshootings im Schloss kosten jetzt Geld
Schwetzingen. (sha/zg) Das wird so manchem Besucher und auch Fotografen bitter aufstoßen: Weil Schloss und Schlossgarten Schwetzingen ungemein beliebte Hintergrundmotive für Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen sind, haben die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg seit 1. Januar die Richtlinien für das Fotografieren und Filmen rund um das "einzigartige Ensemble" angepasst.
Neu ist, heißt es in einer Mitteilung, dass künftig auch private Fotoshootings mit bis zu zehn Personen genehmigungs- und kostenpflichtig sind. Mit dem Jahreswechsel seien darüber hinaus die Preise für die Jahreskarten erhöht worden. Mit dem Beginn der Sommersaison am 27. März folgen demnach die Eintrittspreise für Einzelgäste.
> Begründung der Anpassung: Die Gartenmoschee mit blühendem Kirschgarten, der Arionbrunnen mit Blumenbeeten vor dem Schlossgebäude oder das mediterrane Flair im Orangeriegarten: Schloss und Schlossgarten Schwetzingen seien eine eindrucksvolle wie beliebte Kulisse mit unzähligen Motiven für gewerbliche wie private Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen, heißt es in der Mitteilung. Um den Schutz des Kulturdenkmals von außergewöhnlichem Rang zu gewährleisten, würden die Nutzungsrichtlinien angepasst. Demnach ist ab sofort für alle Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen im Schloss und Schlossgarten Schwetzingen – ob privat oder gewerblich – eine vorherige schriftliche Genehmigung erforderlich. Jede Anfrage wird im Einzelfall geprüft und entschieden. Der Einsatz von Drohnen auf dem Gelände ist wie das Überfliegen des Schlossgartenareals untersagt.
> Private Feiern und Anlässe: Für Aufnahmen im Schlossgarten mit bis zu zehn Personen ab sechs Jahren inklusive Fotograf oder Fotografin wird eine Pauschale in Höhe von 80 Euro erhoben. Das Ticket ist an der Schlosskasse erhältlich. Ab der 11. Person wird der jeweils gültige Garten-Eintrittspreis berechnet; der Zutritt mit Jahreskarte ist regulär möglich. In den historischen Innenräumen ist das Fotografieren nicht gestattet. Die Richtlinien gelten für Hochzeitspaare, die keine Trauzeremonie oder Feier auf dem Schlossareal gebucht haben, für private Familienfeste wie Taufen und Verlobungen, für Gäste in Kostümen und für Aufnahmen mit Tieren. Bilder, die im Schlossgarten privat entstanden sind, dürfen in den sozialen Netzwerken gepostet werden. Eine Veröffentlichung und gewerbliche Nutzung der Bilder auf Foto-Sharing-Plattformen wie Fotolia oder Shutterstock und in Online-Bilddatenbanken ist untersagt.
> Einzelgäste und Hochzeiten: Für Einzelgäste ist das Fotografieren in den Museums- und Ausstellungsflächen für Erinnerungsfotos, zum eigenen Gebrauch und in geringem Umfang ohne Genehmigung möglich, sofern keine konservatorischen, markenrechtlichen oder organisatorischen Belange dagegensprechen. Der Führungsbetrieb darf nicht gestört werden. Fotografiert werden darf ausschließlich ohne Verwendung von Blitz, Stativ und Selfie-Stick. Paare, die ihre Hochzeit im Zirkelgebäude und in der Schlosskapelle feiern, erhalten vorab mit den Eintrittskarten für den Schlossgarten eine Genehmigung zugeschickt, die bei Bedarf bei der Gartenaufsicht vorzuzeigen ist.
> Gewerbliche Fotoshootings: Für gewerbliche Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen im Schloss und Schlossgarten Schwetzingen ist eine vorherige schriftliche Genehmigung erforderlich. Grundsätzlich gilt für alle Shootings der pflegliche Umgang mit dem historischen Monument und der Zweck der Aufnahmen. Die Nutzung von Fotografien von Hochzeitspaaren zur Eigenwerbung auf der eigenen Internetpräsenz oder in den sozialen Netzwerken ist für Fotografen und Fotografinnen unter der Angabe "Schloss Schwetzingen" erlaubt. Eine Veröffentlichung und gewerbliche Nutzung der Bilder auf Foto-Sharing-Plattformen wie Fotolia oder Shutterstock und in Online-Bilddatenbanken ist auch Fotografen und Fotografinnen untersagt.
> Neue Preise: Zum 1. Januar haben die Staatlichen Schlösser und Gärten die Eintrittspreise für Schloss und Schlossgarten Schwetzingen wegen gestiegener Unterhaltungs- und Personalkosten geändert, wie in der Mitteilung erläutert wird. Mit dem Jahreswechsel erhöhte sich der Jahreskarten-Preis für den Schlossgarten von 30 auf 35 Euro für Erwachsene und von 15 auf 17,50 Euro für Ermäßigte. Mit dem offiziellen Start der Sommersaison am 27. März folgt die Preisanpassung der Eintritte für Einzelgäste: Für den Besuch des Schlossgartens bezahlen Erwachsene bis 29. Oktober 2022 acht Euro, Ermäßigte vier Euro und Familien 20 Euro. Der Kombi-Eintritt für eine Schlossführung und den Besuch des Schlossgartens erhöht sich in der Sommersaison für Erwachsene auf elf Euro pro Person, für Familien auf 27,50 Euro. Der Kombi-Eintritt für Ermäßigte beträgt 5,50 Euro. Ab 30. Oktober 2022 kostet ein Gartenticket für einen Erwachsenen sechs Euro, der Kombi-Eintritt neun Euro.
Info: Die ausführlichen Informationen, die Gartenordnung sowie das Antragsformular als PDF-Datei zum Download sind auf dem Portal der Staatlichen Schlösser und Gärten unter www.schloss-schwetzingen.de in der Rubrik "Besuchsinformationen" verfügbar. Öffnungszeiten Schlossgarten bis Samstag, 26. März: täglich 9 bis 17 Uhr, letzter Einlass 16.30 Uhr.