Messerattacke vor Mannheimer Café: Fünf Jahre Haft für Angeklagten (Update)
Mannheim. (mpt) Ein Bäcker ist am Montag vor dem Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Damit fällt das Strafmaß deutlich milder aus als von der Staatsanwaltschaft gefordert, die wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes auf eine Freiheitsstrafe von acht Jahren plädiert hatte. Fünf Mal hat der heute 45-Jährige einen Mann aus Heddesheim, den er in einem Lokal im H 3 unter falschem Vorwand vor die Tür lockte, mit einem Fleischermesser lebensgefährlich verletzt. "Es handelte sich um eine Spontantat, um einen Angriff mit bedingtem Tötungsvorsatz", sagt Richter Gerd Rackwitz bei seiner Urteilsverkündung.
Den Vorwurf des Mordversuchs ließ die Kammer jedoch fallen, da nicht abschließend geklärt werden konnte, ob der Täter "freiwillig" auf eine Fortführung der Tat verzichtete, oder von anderen entscheidend daran gehindert wurde. Die Verteidigung hielt eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren für angemessen. Die Mordabsicht sah sie während des Verfahrens nicht bestätigt. Der Mandant habe nicht bewusst in den Lungenbereich gestochen, hätte aber die Schwere der lebensgefährlichen Verletzungen erkennen müssen. Dann habe er aber, "freiwillig, von sich aus von einer weiteren Tatausführung Abstand genommen" und das Messer fallen gelassen.
So zumindest schildert es eine Studentin, die am Abend des 21. Juli 2021 die Messerattacke beobachtet und laut "Stopp!" rief. Zu dieser Zeit hätten nur Täter, Opfer und eine weitere Person an der Ecke des Lokals gestanden, so ihre Aussage. Andere Zeugen berichten, dass sich schnell eine Menschentraube um das Geschehen bildete, der Angeklagte also nicht ganz unfreiwillig von seiner Attacke zurückgetreten sei.
Wurde der Täter nun mit dem Messer in der Hand weggezerrt, oder ließ er es von sich aus fallen, um von einer Fortsetzung seiner Tat abzusehen? Für die Verteidigung sind diese Sekunden die wichtigsten für das Urteil. Und tatsächlich hat sich die Kammer aufgrund der unklaren Sachlage zugunsten eines "freiwilligen Rücktritts" des Täters entschieden.
Für alle Prozessbeteiligten war es laut Verteidigung schwierig, aus der Schnittmenge an Zeugenaussagen das konkrete Geschehen herauszuschälen. Gerade bei den türkischen Zeugen sei deutlich geworden, dass sie die zur Beweisführung vorgespielten Videoaufnahmen des Cafés schon vor Prozessbeginn gesehen und sich darüber ausgetauscht hätten. Das könnte sich auch auf die eigene Erinnerung ausgewirkt haben. Der Blick der deutschen Studentin sei hingegen neutral und ungetrübt.
Bleibt die Frage, warum der fünffache Familienvater überhaupt ein Messer bei sich trug. Laut Staatsanwaltschaft soll er beim Kartenspielen im Lokal in dem ein paar Tische entfernt sitzenden Geschädigten einen Mitstreiter aus einer früheren Auseinandersetzung erkannt haben. Dann sei er zu seiner nahe gelegenen Arbeitsstätte gelaufen und mit einem Messer aus der Konditorei ins Lokal zurückgekehrt. Daraufhin habe er den Heddesheimer höflich nach draußen gebeten, eher er vor der Tür die Klinge zückte. Ob die Tatwaffe aber tatsächlich aus seinem Betrieb stammt, konnte nicht zweifelsfrei aufgeklärt werden. "Es stammt sehr wahrscheinlich vom Arbeitsplatz, so etwas trägt man nicht einfach so unter der Kleidung", betont Richter Rackwitz. Der Bäcker aus Istanbul, der seit ein paar Jahren in Mannheim lebt und kaum Deutsch spricht, entschuldigte sich beim Opfer, der eine vereinbarte "Wiedergutmachungszahlung" in Höhe von 5000 Euro akzeptierte. Der Verdacht, dass der Angeklagte sich rächen wollte, weil der Geschädigte ihn ein halbes Jahr vor der Tat mit vier weiteren Personen vor einem anderen türkischen Lokal niedergeprügelt haben soll, konnte nicht bestätigt werden.
Update: Montag, 21. Februar 2022, 21.00 Uhr
"Es bestand potenzielle Lebensgefahr"
Von Marco Partner
Mannheim. Ein lebensbedrohender Einschnitt im Brustbereich, der wohl nur dank der schnellen medizinischen Behandlung nicht tödlich endete. Beim Prozess gegen einen 44-jährigen Mann, der am 14. Juli 2021 vor einem Café im Quadrat H 3 mehrmals mit einem Messer auf einen anderen Mann eingestochen haben soll, gibt eine Rechtsmedizinerin einen Einblick in die Schwere der Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft bleibt bei ihrem Vorwurf der Mordabsicht.
Die Fotoaufnahmen, welche die Rechtsmedizinerin der Universität Heidelberg am dritten Prozesstag vorlegt, sprechen für sich. Einen Tag nach der Tat untersuchte sie das 43-jährige Opfer aus Heddesheim. Eine konkrete Lebensgefährlichkeit sei gegeben, die scharfe Gewalteinwirkung mit dem Handmesser habe zu einer Öffnung der Brusthöhle geführt. In der Nähe der linken Achsel wurde tief durch das Fettgewebe gestochen. "Es kam zu einer Luftöffnung und Herabsetzung der Sauerstoffsättigung. Es bestand potenzielle Lebensgefahr, wäre es nicht zu einem klinischen Eingriff gekommen", so die Rechtsmedizinerin in ihrem Gutachten.
Die Verteidigung gibt am dritten Verhandlungstag ihre Einlassung zum Tatbestand: Der Mandant habe in einem türkischen Café in H 3 den späteren Geschädigten um eine Unterredung gebeten, gemeinsam hätten sie das Lokal verlassen. Der Angeklagte habe das Messer gezogen, er habe das Opfer offensichtlich getroffen und geschnitten. Allerdings sei ihm weder während noch nach der Tat bewusst gewesen, dass er ihn lebensgefährlich verletzt habe.
Die Staatsanwaltschaft erklärt jedoch, der Täter habe mit Vorsatz gehandelt und lebensgefährdende Verletzungen "billigend in Kauf" genommen. "Er meinte, in ihm einen Angreifer einer früheren körperlichen Auseinandersetzung wiedererkannt zu haben, die jedoch nicht weiter aufgeklärt werden konnte", betont die Staatsanwältin. Der Angeklagte habe während der Verhandlung keine Versuche unternommen, hier Licht ins Dunkel zu bringen.
Nachdem er jedoch den vermeintlichen Angreifer identifizierte, sei der Bäcker zu seiner nahe gelegenen Arbeitsstelle gelaufen und mit einem großen Messer ins Café zurückgekehrt. Spätestens in diesen Momenten habe er Racheabsichten gehegt und seinen Entschluss gefasst, dem Bekannten erhebliche Verletzungen zuzuführen. "Er wollte selbst den Richter spielen", so die Staatsanwaltschaft. Unter falschem Vorwand und freundlicher Miene habe er "heimtückisch" den Unwissenden nach draußen gebeten und diesen der Wehrlosigkeit ausgeliefert.
Videoaufnahmen des Cafés und Zeugenberichte bestätigten, dass die Situation schon 33 Sekunden nach Verlassen des Lokals eskalierte und der Angeklagte zum ersten Mal zugestochen habe. Erst das Einschreiten zweier Personen sowie das Bewusstsein, dass sich eine große Menschenmenge versammelt und bereits die nahe gelegene Polizeidienststelle alarmiert ist, hätten laut Staatsanwaltschaft den Angeklagten dazu veranlasst, das Messer fallen zu lassen. Aufgrund des Mordversuchs beantragt sie eine Freiheitsstrafe von acht Jahren. Am 21. Februar möchte die Verteidigung ihr Plädoyer abgeben, im Anschluss wird das Urteil verkündet.
Update: Mittwoch, 2. Februar 2022, 20.18 Uhr
Das Opfer der Messerattacke war im Zeugenstand
44-Jähriger muss sich vor dem Mannheimer Landgericht wegen versuchten Mordes verantworten. Das Opfer aus Heddesheim sagte jetzt aus.
Von Marco Partner
Mannheim. Ein zunächst freundliches Gespräch vor einem türkischen Café im H3 endet in einer Messerstecherei. Ein 44-Jähriger muss sich deshalb vor dem Landgericht wegen versuchten Mordes verantworten. Fünf Mal soll der Angeklagte einen Cafébesucher, den er unter falschem Vorwand vor die Tür lockte, mit einem Handmesser lebensgefährlich verletzt haben. "Es kam alles ganz plötzlich. Auf einmal zückte er das Messer und stach auf mich ein", sagt das Opfer am zweiten Verhandlungstag.
Der Mann aus Heddesheim saß am Abend des 14. Juli in dem Café eines Freundes und spielte Karten, als sich hinter seinem Rücken der Angeklagte zunächst auf höfliche Art genähert haben soll. "Er hat mich umarmt, mich beim Vornamen genannt und gefragt, ob ihn nicht erkenne", schildert der 43-Jährige seine Erinnerungen. Zuvor habe er ihn nur einmal gesehen, aber nicht wirklich näher gekannt. Dennoch sei er um kurz vor 21 Uhr der freundlich wirkenden Bitte nachgekommen und ihm nach draußen gefolgt, um etwas zu besprechen.
Doch auf dem Bürgersteig vor dem Café habe sich die "liebenswerte Art ins Böse" verkehrt. "Kennst du mich wirklich nicht? Dann wirst du mich jetzt kennenlernen!", soll der Angeklagte, ein Bäcker aus Istanbul, der seit rund zehn Jahren in Mannheim lebt, auf Türkisch geschrien und ihn an der Schulter gepackt haben. "Er war kräftig, ich konnte ihn kaum abwehren. Dann habe ich das Messer gesehen und war geschockt." Ein Arbeitskollege des laut Zeugen alkoholisierten Bäckers sowie der Ladenbesitzer konnten den Angreifer schließlich bändigen. Der soll anschließend das Messer fallen gelassen und weggelaufen sein. Die Polizei konnte ihn jedoch schnell und ohne Gegenwehr festnehmen.
Der Heddesheimer lehnte jedoch blutüberströmt an einer Hauswand. Fünf tiefe Stichwunden trug er davon, unter anderem wurde ein Lungenflügel beim Stich durch den Brustkorb getroffen. "Ich konnte nicht atmen, alles hat sich gedreht", betont er. Erst als die Polizei seinen Ausweis sehen wollte, habe er "etwas Warmes gespürt" und realisiert, wie stark die Verletzungen sind. Dann fand er sich auf der Intensivstation wieder. Sieben Monate nach dem Angriff leide er noch immer unter Schmerzen sowie einem Taubheitsgefühl in der Lunge und müsse starke Medikamente einnehmen.
Unklar wirkt das Motiv des Täters, der selbst keine Blessuren davontrug und seit dem Messerangriff in Haft sitzt. Handelte es sich um einen Racheakt? Kannten sich Täter und Opfer wirklich nicht? Laut Staatsanwaltschaft soll der gelernte Bäcker und Konditor den Cafébesucher zunächst als einen möglichen Angreifer einer früheren Auseinandersetzung ausgemacht haben, dann zu seiner nahe gelegenen Arbeitsstelle gelaufen und mit einem Handmesser in das Café zurückgekehrt sein. Das Opfer verschweigt nicht, wann es zu dieser ersten Bekanntschaft mit dem Bäcker kam.
Ungefähr ein Jahr vor der Messerattacke soll er ihn tatsächlich in einem anderen Lokal in den H-Quadraten gesehen haben. "Stark betrunken", so sehr, dass ihn der Ladenbesitzer rausschmiss und ein Hausverbot erteilte. Laut Zeugen soll der Angeklagte vor seinem Messerangriff geschrien haben, dass sie damals zu fünft auf ihn eingeprügelt hätten. Das jetzige Opfer sei einer davon. Der Heddesheimer erklärt, er habe das Geschehen damals nur teilnahmslos beobachtet, aber nicht aktiv eingegriffen.
"Es tut mir leid, was passiert ist", spricht der Angeklagte auf Türkisch direkt zu seinem Opfer. Laut Verteidigung stelle er seine Tat nicht in Abrede. Eine Mordabsicht liege jedoch nicht vor. Am Dienstag, 1. Februar, wird der Prozess fortgesetzt.
Update: Mittwoch, 26. Januar 2022, 20.18 Uhr
Hatte Messerstecher mit seinem Opfer eine Rechnung offen
Von Marco Partner
Mannheim. Nach einer Messerattacke muss sich ein 44-Jähriger wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht verantworten. Am 14. Juli 2021 soll der Tatverdächtige um kurz vor 21 Uhr vor einem Café im H3-Quadrat auf einen anderen Mann mehrmals eingestochen haben. Dieser erlitt lebensbedrohliche Verletzungen. Zum Tathergang äußern möchte sich der Angeklagte, ein seit 2007 in Mannheim wohnhafter türkischer Staatsbürger, am Donnerstag zum Prozessauftakt aber nicht.
Laut Staatsanwaltschaft soll der in Istanbul aufgewachsene Angeklagte "heimtückisch" und mit Vorsatz gehandelt haben. In einem Café habe er am besagten Abend zunächst Karten gespielt, bis er an einem anderen Tisch eine Person erkannte, mit der er noch eine Rechnung offen gehabt habe. Nachdem er den Tischnachbarn für einen möglichen Angreifer einer früheren Auseinandersetzung gehalten hatte, soll der gelernte Bäcker und Konditor zu seiner nahen Arbeitsstelle gegangen und mit einem Messer mit fünf Zentimetern Klinkentiefe zurückgekehrt sein.
Von hinten habe er sich laut einer Videoauswertung der Polizei dem Bekannten genähert, ihm die Hand freundlich auf die Schulter gelegt und ihm unter dem Vorwand, etwas draußen besprechen zu wollen, aus dem Lokal gelockt. Da sich die Personen "flüchtig" kannten, habe der andere ihm Glauben geschenkt.
Zunächst soll der Angeklagte gefragt haben, ob der Tischnachbar ihn nicht erkenne, was dieser – auch nach wiederholter Nachfrage – verneint habe. Dann habe der Angeklagte sein Gegenüber unvermittelt am Kragen gepackt, in einem Überraschungsmoment sein Messer gezückt und auf den Geschädigten mit "erheblicher Wucht" eingestochen. Zunächst in den Brustkorb, wobei auch die Lungenflügel verletzt wurden. Das 43-jährige Opfer habe sich gewehrt und um Hilfe geschrien. Er trug weitere Stichwunden und Verletzungen an Hüfte, Oberarm und Gesicht davon.
Ein Kollege des unverletzt gebliebenen Tatverdächtigen habe erfolglos versucht einzugreifen. Erst couragierte Passanten hätten Schlimmeres verhindert. Der Angeklagte soll daraufhin das Messer fallen gelassen haben. Er sei mit seinem Kollegen davongelaufen, aber nicht gerannt. Polizeibeamte, die von der gerade einmal 150 Meter vom Tatort entfernten Wache im H 4-Quadrat herbeieilten, konnten ihn somit relativ schnell und ohne Gegenwehr festnehmen und für den an einer Hauswand lehnenden, blutverschmierten, aber ansprechbaren Verletzten den Rettungswagen alarmieren.
Seit der Tat sitzt der Angeklagte, ein zum zweiten Mal verheirateter Familienvater, in einem Gefängnis. Er spricht nur wenig Deutsch und bekommt im Prozess eine Dolmetscherin zur Seite gestellt. Sein Chef und die Verwandtschaft unterstützen seine Frau und vier Kinder offenbar nun finanziell. Probleme bei der Arbeit und in der Familie oder Schulden gebe es keine. Ein Alkoholtest in der Tatnacht ergab knapp 0,8 Promille.
Die Verteidigung will erst am zweiten Prozesstag ihre Stellungnahme abgeben. Die Ermittler gehen von einer Tötungsabsicht aus, was eine lebenslange Freiheitsstrafe oder im milderen Fall eine Haft von drei bis fünfzehn Jahren zur Folge haben kann. Am 26. Januar wird der Prozess fortgesetzt.
Update: Donnerstag, 13. Januar 2022, 20.37 Uhr
Mutmaßlicher Täter filmt schwer verletztes Opfer - Prozess beginnt
Mannheim. (dpa/lsw) Rund 200 Schläge und Tritte in 28 Minuten - diese Attacke wird derzeit im Mannheimer Landgericht verhandelt. Die genauen Daten zum fast tödlichen Angriff gegen einen Widersacher hat der mutmaßliche Täter selbst geliefert: Er soll gefilmt haben, wie er sein am Boden liegendes Opfer immer wieder attackiert. Seit Montag muss sich der 34-Jährige wegen des Verdachts auf versuchten Mord vor dem Landgericht Mannheim verantworten. Zunächst wurde nur die Anklageschrift verlesen.
Der Angeklagte soll Anfang Juni dieses Jahres in einem bereits geschlossenen Mannheimer Café möglicherweise wegen einer Geldforderung in Streit mit dem 43-Jährigen geraten sein und dabei den Gegner mit einem Tritt gegen den Kopf zu Fall gebracht haben. Anschließend hat er laut Anklage den wehrlos am Boden Liegenden mit bedingtem Tötungsvorsatz weiter misshandelt.
Der von dem Angeklagten herbeigerufene Bruder verständigte schließlich den Notarzt. Der schwer verletzte Mann konnte durch einen intensivmedizinischen Eingriff gerettet werden. Der aus Deutschland geflohene Angeklagte war Mitte Juni in der Schweiz festgenommen worden.