Andreas Scheuer wird angeklagt. Erneut geht es um die Pkw-Maut. Ihm wird eine mutmaßliche Falschaussage zum Verhängnis. Die wichtigsten Fragen und Antworten. Aus der aktiven Politik hat sich Andreas Scheuer bereits im vergangenen Jahr zurückgezogen. Doch sein politisches Vermächtnis holt ihn nun wieder ein. Dabei geht es einmal mehr um die Pkw-Maut, die er in seiner Zeit als Verkehrsminister durchsetzen wollte. Das Vorhaben bedeutete am Ende seine größte Pleite. Nun zeigt sich, dass die Maut-Affäre noch weitere Konsequenzen für den Ex-Verkehrsminister haben könnte. Denn die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Falschaussage vor dem Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestags erhoben . t-online beantwortet die wichtigsten Fragen zu dem Vorgang. Rückzug aus Bundespolitik: Was macht Ex-Verkehrsminister Scheuer heute? Andreas Scheuer im Interview: "Das mag einige schockieren" Was wird Scheuer vorgeworfen? Im Oktober 2020 wurde Scheuer im Maut-Untersuchungsausschuss vorgeladen, der eingesetzt wurde, um mögliche Fehler Scheuers bei der Pkw-Maut zu untersuchen. Im Ausschuss sagte er, es habe nach seiner Erinnerung kein Angebot des designierten Mautbetreiberkonsortiums gegeben, den Vertragsabschluss zur Pkw-Maut auf einen Zeitpunkt nach einem zu erwartenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu verschieben. Später erklärten Manager der geplanten Maut-Betreiberfirmen im selben Ausschuss allerdings das Gegenteil. Es habe ein solches Angebot gegeben, Scheuer habe aber abgelehnt. Im Mai 2022 leitete die Berliner Staatsanwaltschaft dann ein Ermittlungsverfahren gegen Scheuer ein. Es bestehe der Anfangsverdacht, dass Scheuer bei der Zeugenaussage "bewusst wahrheitswidrig" ausgesagt hätten. Die Ermittlungen richteten sich auch gegen seinen ehemaligen Staatssekretär Gerhard Schulz, der nun ebenfalls angeklagt wurde. Warum ist eine Falschaussage in einem Bundestagsausschuss strafbar? Auch wenn Scheuer vor dem Ausschuss nicht unter Eid ausgesagt hat, so ist auch eine falsche uneidliche Aussage vor einem Untersuchungsausschuss strafbar. Das ergibt sich aus § 153 des Strafgesetzbuchs. Grundsätzlich ist ein Untersuchungsausschuss aber zu einer eidlichen Vernehmung fähig. Das bedeutet, auch Aussagen von Zeugen oder Sachverständigen, die nicht unter Eid getätigt wurden, sind strafbar. Theoretisch ist es möglich, eine Falschaussage noch zu korrigieren. Das gilt aber nur, solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist. Diese Frist ist in Scheuers Fall aber bereits abgelaufen. Was erwartet ihn nun? Nun wird es voraussichtlich zu einem Gerichtsverfahren gegen Scheuer kommen, in dem richterlich über die tatsächliche Schuld des Ex-Ministers entschieden werden soll. Sollte Scheuer schuldig gesprochen werden, droht ihm eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Was sagt Andreas Scheuer selbst dazu? Scheuer kündigte bereits Widerstand an. Er bezeichnete die Anklage in der "Bild" als "unbegründet", "nicht nachvollziehbar" und "politisch motiviert". Er sehe im Zeitpunkt der Anklageerhebung während des medialen "Sommerlochs" eine gezielte Entscheidung der Ermittler. Er betonte: "Ich werde mich mit aller Kraft zur Wehr setzen und meine Unschuld verteidigen." Scheuer hatte im Mai 2022 gesagt, er habe vor dem Untersuchungsausschuss wahrheitsgemäß ausgesagt: "Ich gehe fest davon aus, dass auch eine Überprüfung zu keinem anderen Ergebnis kommen wird." Auch Scheuers Rechtsanwalt Daniel Krause äußerte sich und bestätigte: "Es ist richtig: Herr Scheuer tritt diesem Vorwurf nachdrücklich entgegen", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Scheuer habe eine wahrheitsgemäße Aussage zu seiner "tatsächlich nicht vorhandenen Erinnerung" gemacht. "Wer keine Erinnerung an einen Vorgang hat, muss und kann sich nur so äußern. Jede andere Äußerung wäre unrichtig." Dass jemand wegen eines einzigen Satzes – "Daran habe ich keine Erinnerung" – angeklagt werde, sei in Deutschland ein einmaliger Vorgang, betonte der Rechtsanwalt. Worum ging es bei der Pkw-Maut? Die Pkw-Maut war ein Prestigeprojekt der CSU , das seit 1990 immer wieder im Raum stand. Ab 2013 setzte sich die Partei dann offensiv für eine Maut ein, die Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung auf deutschen Autobahnen zahlen sollten. Bereits früh warnten Juristen des Verkehrsministeriums, dass das Gesetz vor dem EuGH nicht Bestand haben werde. 2019 stoppte der Gerichtshof das Projekt dann tatsächlich und erklärte, es sei rechtswidrig. Bis dahin waren bereits hohe Geldsummen in das Projekt geflossen. Zudem musste der deutsche Staat im Nachhinein 243 Millionen Euro Schadenersatz an die einst vorgesehenen Betreiber zahlen. Das hatte eine Verständigung nach einem Schiedsverfahren ergeben. Die Opposition hatte ihm schwere Fehler im Haushalts- und Vergaberecht zulasten der Steuerzahler vorgeworfen.