Viele Alleinstehende glauben, ein Testament sei nur etwas für Familienmenschen. Doch das Gegenteil ist der Fall. Warum Singles besonders gut vorsorgen sollten. Alleinstehend, keine Kinder, kein Partner – da braucht man doch kein Testament , oder? Genau das denken viele. Doch in Wahrheit ist gerade für Alleinstehende ein Testament besonders wichtig. Denn wer seinen letzten Willen nicht klar regelt, überlässt alles dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Was passiert, wenn Alleinstehende kein Testament machen? Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht für den Erbfall klare Regeln vor: Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Für Alleinstehende kann das ungewollte Konsequenzen haben. Gibt es keine Kinder, Eltern oder Geschwister mehr, kommen entferntere Verwandte zum Zug. Existieren gar keine Angehörigen, fällt der gesamte Nachlass an den Staat. Auch langjährige Lebensgefährten ohne Trauschein oder enge Freunde gehen leer aus, wenn Sie nichts schriftlich regeln. Wenn Testament und Kinder fehlen: So arbeitet ein Erbenermittler Diese Möglichkeiten haben Alleinstehende im Testament Wer allein lebt, kann – und sollte – sein Testament ganz nach den eigenen Vorstellungen gestalten. Diese Optionen bestehen: Freunde oder Lebensgefährten einsetzen: Sie können jede beliebige Person als Erbin oder Erben benennen – völlig unabhängig vom Verwandtschaftsgrad. Organisationen oder Stiftungen bedenken: Ob SOS-Kinderdörfer, Greenpeace oder die lokale Tierschutzstation, viele Alleinstehende möchten mit ihrem Nachlass Gutes tun. Ein Testament macht das möglich. So funktioniert Vererben an gemeinnützige Organisationen. Einzelne Vermächtnisse festlegen: Sie können auch Personen einzelne Gegenstände oder Geldbeträge zuweisen, etwa so: "Meine Plattensammlung soll X erhalten" oder "500 Euro für das Tierheim Y". Wie Sie bei einem Vermächtnis genau vorgehen. Schicksal von Haustieren regeln: Haustiere gelten juristisch als Sachwerte, werden aber oft wie Familienmitglieder behandelt. Im Testament können Sie festlegen, wer sich künftig um Ihr Tier kümmern soll und der Person gegebenenfalls ein finanzielles Vermächtnis hinterlassen, um Futter, Tierarzt und Pflege sicherzustellen. Testamentsvollstrecker bestimmen: Gerade bei größeren Nachlässen oder wenn Sie fürchten, dass es zwischen den von Ihnen eingesetzten Erben zu Streit kommt, kann es sinnvoll sein, eine Person Ihres Vertrauens mit der Abwicklung zu betrauen. Diese Aufgaben hat ein Testamentsvollstrecker. Was macht ein Testament gültig? Damit Ihr letzter Wille juristisch Bestand hat, müssen Sie einige formale Regeln beachten: Eigenhändig und vollständig handschriftlich verfassen Ort und Datum angeben Unterschrift mit Vor- und Nachnamen Klare Formulierungen verwenden, zum Beispiel "Ich setze XY als Alleinerbin ein" Um sicherzugehen, dass Ihr letzter Wille so ausgeführt wird, wie von Ihnen beabsichtigt, sollten Sie zudem auf klare Formulierungen achten. Beispiel: "Ich setze [Vor- und Nachname] als Alleinerbin ein" statt "Ich setze meine beste Freundin als Alleinerbin ein". Testament richtig formulieren: So vermeiden Sie Formfehler Eine notarielle Beglaubigung ist zwar nicht nötig, damit ein Testament wirksam ist, kann aber zusätzliche Sicherheit bieten. Denn damit bescheinigt der Notar, dass das Testament echt ist und tatsächlich von Ihnen verfasst wurde. Er kann ihnen auch helfen, das Testament komplett zu errichten. Dann fallen jedoch weitere Kosten an. Zu guter Letzt können Sie das Testament noch amtlich verwahren lassen. Warum es sinnvoll ist, sein Testament zu hinterlegen. Fazit: Alleinstehende sollten nichts dem Zufall überlassen Wer als Alleinstehender ein signifikantes Vermögen besitzt, sollte vorsorgen. Denn ohne Testament werden mitunter Menschen bedacht, denen Sie gar nicht vererben möchten, während Ihnen näherstehende Personen bei der gesetzlichen Erbfolge außen vor bleiben. Sollten nicht einmal entfernte Verwandte auffindbar sein, geht Ihr Erbe automatisch an den Staat. Ist das nicht in Ihrem Sinne, hilft nur eins: sich mit dem eigenen Tod auseinandersetzen und den letzten Willen selbst bestimmen.