Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um Haustürgeschäfte. Ob Stromtarif, Zeitschriftenabo oder Gartenpflege – Haustürgeschäfte gibt es viele. Oft bleibt kaum Zeit zum Nachdenken, bevor man unterschreibt. Ein t-online-Leser fragt deshalb: Kann er einen Vertrag widerrufen, den er unter Zeitdruck an der Haustür abgeschlossen hat? Anders gefragt: Gilt in so einem Fall ein Widerrufsrecht – und wenn ja, unter welchen Bedingungen? Können Haustürgeschäfte widerrufen werden? Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Vertrag widerrufen, den Sie an der Haustür geschlossen haben. Denn solche sogenannten Haustürgeschäfte unterliegen besonderen rechtlichen Regeln, genau genommen dem § 312b und § 355 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Im konkreten Fall hatte ein t-online-Leser einen Vertrag mit einem Vertreter abgeschlossen, der unangekündigt an seiner Haustür erschienen war. Der Vertreter drängte zum schnellen Abschluss, ein klassisches Beispiel für eine Überrumpelungssituation. Genau deshalb schützt das Gesetz Verbraucher in solchen Fällen besonders. Im Shop unterschrieben: Darf ich meinen Handyvertrag rückgängig machen? Schutz vor Risiken: Fünf Versicherungen, die jeder haben sollte Wenn ein Vertrag außerhalb der Geschäftsräume eines Unternehmens zustande kommt, haben Verbraucher grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das bedeutet: Sie können sich nach dem Abschluss noch umentscheiden – ohne Begründung. Die Frist beginnt mit dem Vertragsabschluss, aber nur, wenn Sie korrekt über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden. Fehlt diese Belehrung oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Frist sogar auf zwölf Monate und 14 Tage. Damit ein Widerruf möglich ist, müssen drei Bedingungen erfüllt sein: Der Vertrag wurde außerhalb eines Geschäftsraums geschlossen , also zum Beispiel an der Haustür, im Treppenhaus, am Gartenzaun oder am Arbeitsplatz. Der Vertrag betrifft eine entgeltliche Leistung , etwa ein Abo, eine Dienstleistung oder einen Kauf. Der Unternehmer hat die Initiative ergriffen , Sie also vorher nicht ausdrücklich um den Besuch gebeten. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können Sie den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen – am besten schriftlich per Brief oder E-Mail , damit Sie einen Nachweis haben. Wie häufig sind Haustürgeschäfte heute noch? Auch wenn viele Verträge inzwischen online abgeschlossen werden, sind Haustürgeschäfte längst nicht verschwunden. Vor allem bei bestimmten Zielgruppen, etwa Hausbesitzern oder Senioren, die tagsüber zu Hause sind, setzen Firmen weiterhin auf den persönlichen Besuch vor Ort. Dabei läuft das Geschäft meist so: Eine Person klingelt unangekündigt an der Haustür und gibt sich als Mitarbeiter eines Unternehmens aus, oft aus dem Bereich Energieversorgung, Telekommunikation, Zeitschriftenvertrieb oder Finanzdienstleistungen. Beliebt sind auch Spontanangebote von Handwerkern, etwa für Renovierungen, Gartenpflege- oder Reinigungsarbeiten auf dem Grundstück. Die Vertreter oder Verkäufer treten häufig freundlich, aber bestimmt auf und versuchen, den Vertragsabschluss direkt vor Ort herbeizuführen. Einige Anbieter arbeiten seriös und halten sich an gesetzliche Regeln. Doch nicht alle arbeiten transparent. Manche setzen auf Überraschung, Zeitdruck oder sogar Einschüchterung. Besonders perfide sind sogenannte Kaffeefahrten, bei denen die Teilnehmer in entspannter Atmosphäre zum Kauf teurer Produkte gedrängt werden, etwa von Nahrungsergänzungsmitteln, Heizdecken oder Kochgeschirr. Daher ist es wichtig zu wissen: Nicht jeder Besuch an der Tür ist ein Betrug, aber jeder Vertragsabschluss außerhalb eines Geschäftsraums ist rechtlich besonders geregelt. Und der Gesetzgeber hat dafür bewusst ein Widerrufsrecht vorgesehen. Fazit: Ihre Rechte kennen und nicht unter Druck setzen lassen Damit es gar nicht erst so weit kommt, rät die Polizei zur Vorsicht bei unangekündigten Besuchen: Lassen Sie keine Fremden in die Wohnung , auch wenn diese sich als Mitarbeiter eines Unternehmens ausgeben. Fragen Sie nach einem Ausweis und rufen Sie im Zweifel bei der Firma selbst an – mit der Nummer, die Sie selbst heraussuchen. Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck. Ein Vertrag ist ein verbindliches Rechtsgeschäft, das Sie an bestimmte Pflichten bindet. Zahlen Sie niemals bar an der Haustür. Seriöse Anbieter bieten Kauf auf Rechnung an. Holen Sie bei Unsicherheit eine Vertrauensperson hinzu , etwa Nachbarn, Freunde oder Angehörige. Und wenn Sie doch einmal in eine unangenehme Situation geraten sind: Ein Widerruf ist in vielen Fällen möglich. Ihre örtliche Verbraucherzentrale oder ein Fachanwalt für Vertragsrecht kann Sie bei weiteren Schritten unterstützen.