Für Rentner kommt es auch im Oktober zu einigen Änderungen. Die Neuerungen und wichtigsten Informationen bei der Rente für den Monat im Überblick. Nach den Änderungen bei der Rente im September 2025 hält auch der Oktober einige Neuerungen für Rentner bereit. Besonderer Fokus liegt dabei auf eine Falschbehauptung bei der Auszahlung der Rente , die neuen Überweisungsregeln bei Banken , die auf die Umsetzung einer EU-Regel zurückgehen, und die Einschränkung der Barauszahlung für die Rente nimmt langsam Fahrt auf. Hinzu kommen noch einige Informationen zum Auszahlungstermin der Rente im Oktober und der bevorstehenden Änderung bei der Erwerbsminderungsrente im kommenden Jahr. Brief im September: Rentenversicherung braucht neue Nachweise Bonus soll noch höher ausfallen: Streit bei Aktivrente für Rentner Änderungen für Rentner: Falschmeldung zur Auszahlung der Rente im Oktober Kürzlich war auf verschiedenen Internetportalen und in den sozialen Medien die Nachricht zu finden, dass die Rentenzahlungen ab Oktober ausbleiben würden. Der angebliche Grund: die Einführung einer neuen EU-Richtlinie für Zahlungsdienste. Die Deutsche Rentenversicherung stellt allerdings klar: Diese Meldung über nicht ausgezahlte Renten im Oktober ist eine Falschbehauptung. Banken mit neuer Überweisungsregel Die Banken führen die neue Überweisungsregel im Oktober ein, um Betrügereien zu erschweren und die Sicherheit bei Online-Zahlungen zu stärken. Ab Oktober 2025 kommt deshalb die EU-Zahlungsrichtlinie PSD3 (Payment Services Directive 3), die die Geldinstitute verpflichtet, zu überprüfen, ob eine IBAN-Kontonummer mit dem Namen des Zahlungsempfängers exakt übereinstimmt. Für Einzelüberweisungen wird die Richtlinie PSD3 verpflichtend eingeführt. Kunden, die keine Verbraucher sind – zum Beispiel Unternehmen oder Behörden – können bei Sammelüberweisungen jedoch entscheiden, ob eine IBAN-Namensprüfung vorgenommen werden soll. Überweisungen, Patientenakte, Zeitumstellung : Das ändert sich alles im Oktober Welche Auswirkungen hat die neue Überweisungsregel für die Rentenauszahlung? Was bedeutet die Einführung der neuen EU-Regel aber für die Rentenauszahlung? Im Grunde ändert sich für Rentnerinnen und Rentner nichts. Sie sind von dieser Prüfung nicht betroffen, denn die Deutsche Rentenversicherung hat im Rahmen des vorgesehenen Opt-Out-Verfahrens entschieden, bei den Rentenzahlungen auf die IBAN-Namensprüfung zu verzichten. Somit werden ab Oktober die Renten wie gewohnt überwiesen, auch wenn es kleinere Abweichungen im Namen geben sollte. Änderung für Rentner: Überweisungen prüfen Während die neue Prüfung von Online-Überweisungen keine Auswirkungen auf die Rentenzahlung hat, sollten sich Rentner dennoch im Oktober genau vergewissern, ob ihre Daten für andere Überweisungen korrekt angegeben sind. Echtzeitüberweisungen werden Standard Alle Bankkunden, damit auch alle Rentnerinnen und Rentner, können ab dem 9. Oktober 2025 europaweit im Euroraum Geld innerhalb von Sekunden auf andere Bankkonten überweisen – und das ohne Zusatzkosten. Es gilt die EU-Verordnung 2024/886 über Echtzeitüberweisungen. Diese sind dann verpflichtend. Barauszahlung der Rente geht dem Ende zu Derweil erhalten immer noch einige Rentner in Deutschland ihre Rente in bar – ohne Bankkonto, ohne Überweisung. Möglich macht das ein mittlerweile selten genutzter Service namens "Zahlungsanweisung zur Verrechnung" (ZzV), den die Deutsche Post im Auftrag der Rentenversicherung anbietet. Doch die Möglichkeit, die Rente bar in der Postfiliale zu erhalten, wird weiter zurückgefahren. Nach Oktober kann die Barauszahlung nur noch in den beiden Folgemonaten erfolgen, da der Service zum Dezember 2025 eingestellt wird. Ab 2026 ist dann – absehen von sehr wenigen Ausnahmefällen – ausschließlich die Kontoeinzahlung der maßgebende Standard. Erwerbsminderungsrente: seperater Rentenzuschlag Weiterhin erhalten jene Rentnerinnen und Rentner, die zwischen 2001 und 2018 eine Erwerbsminderungsrente beantragt haben, einen Rentenzuschlag von bis zu 7,5 Prozent der eigenen Nettorente. Noch erfolgt die Auszahlung separat. Der Zuschlag erreicht die Rentner normalerweise Mitte des jeweiligen Monats. Ab Dezember kommt es allerdings zu einer Änderung. Der Zuschlag wird dann automatisch in die monatliche Rente integriert und nicht mehr separat ausgezahlt. Drei Millionen betroffen: Rentenzuschlag wird neu berechnet – Erstattung möglich Termine für Auszahlung der Rente im Oktober Auch im Oktober wird die Rente für den überwiegenden Teil der Rentner in Deutschland am letzten letzten Werktag des Monats ausgezahlt. Die Rente wird daher größtenteils am 30. Oktober ausgezahlt , da in manchen Bundesländern der 31. Oktober ein Feiertag ist. Jene Rentner, die noch die "alten Renten" (Rentenbescheid vor 2004) beziehen, erhalten ihre Rentenauszahlung für Oktober meist schon am 30. September. Änderungen für Rentner: keine Pflicht für Lebensnachweis Entgegen den Meldungen in den sozialen Medien, die in den Sommermonaten kursierten, müssen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland grundsätzlich keine Lebensnachweise erbringen. Ausgenommen sind Rentnerinnen und Rentner, die zwar in Deutschland leben, aber ihr Bankkonto im Ausland haben. Bei einem Wohnsitz im Ausland gestaltet sich das allerdings anders. Hier müssen die rentenberechtigten Personen grundsätzlich einmal jährlich einen Lebensnachweis erbringen. Doch von den rund 1,7 Millionen Renten, die die Deutsche Rentenversicherung ins Ausland zahlt, wird für rund 1,2 Millionen dieser Rentenzahlungen der Lebensnachweis bereits automatisch über einen Datenabgleich zwischen den zuständigen Behörden erbracht. Das gilt zum Beispiel für Länder wie Australien , Italien , Spanien und Österreich . Nur bei Ländern, mit denen dieser Datenabgleich nicht möglich ist, müssen die dort ansässigen Rentnerinnen und Rentner jährlich im Sommer selbst nachweisen, dass sie noch am Leben sind. In diesem Jahr wurden die entsprechenden Unterlagen im Juni und Juli per Post zusammen mit der Rentenanpassungsmitteilung verschickt. Die Frist für die Einreichung des Lebensnachweises verstreicht am 17. Oktober. Elektronische Patientenakte (ePA) verpflichtend Ab dem 1. Oktober 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) bei den gesetzlichen Krankenkassen verpflichtend eingeführt. Die wichtigsten medizinischen Daten von Diagnosen und Laborwerten über Impfungen und Medikation von Versicherten sind dann digital einsehbar. Durch diese Änderung können relevante Krankheitsverläufe, Krankenhausaufenthalte oder wichtige Arztbefunde jederzeit aufgerufen werden, was den Arztwechsel erleichtert oder im Notfall wichtige Informationen bereitstellen kann. Lohnsteuerfreibetrag rechtzeitig beantragen Rentner mit steuerpflichtigen Nebeneinkünften oder Minijobs sollten den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für das kommende Jahr im Hinterkopf behalten. Ab Oktober können entsprechende Freibeträge beantragt werden, was zu mehr Geld im kommenden Jahr führt. Diese Jahrgänge können in Rente gehen Im Oktober 2025 haben verschiedene Jahrgänge und Personengruppen die Möglichkeit, ihren Rentenbeginn beantragen . Dafür sind sowohl das Geburtsdatum als auch die konkrete Rentenart entscheidend. Abschlagsfrei können ab Oktober alle Personen in Rente gehen, die zwischen dem 2. Dezember 1958 und dem 1. Oktober 1959 geboren wurden. Grundlage ist, dass die angehenden Rentnerinnen und Rentner das 66. Lebensjahr vollendet haben. Der Jahrgang 1959 benötigt sogar 66 Jahre und 2 Monate. Die abschlagsfreie Rente können ab Oktober 2025 alle besonders langjährig Versicherten mit mindestens 45 Beitragsjahren, die zwischen dem 2. August 1960 und 1. Juni 1961 geboren sind, erhalten. Anspruch auf Rentenbeginn besteht ab Oktober 2025 für langjährig Versicherte mit mindestens 35 Beitragsjahren, die zwischen dem 2. Dezember 1961 und 1. Dezember 1962 geboren wurden. Bei Inanspruchnahme der Rente können Abschläge von bis zu 13,2 Prozent fällig werden. Wer zwischen dem 2. Februar 1963 und dem 31. Dezember 1963 geboren wurde und eine Schwerbehinderung sowie mindestens 35 Versicherungsjahre nachweist, ist ab Oktober 2025 in der Lage, in Rente zu gehen. Die Abschläge leigen regulär 10,8 Prozent und verringern sich mit späterem Renteneintritt.