Bundesgerichtshof: Kind stirbt bei Zahnarzt – Gericht muss Mordfrage neu prüfen
Für die Familie eines kleinen Mädchens wird ein Zahnarztbesuch zum schlimmsten Alptraum. Nach einer fehlerhaften Narkose stirbt das Kind. Das Landgericht Frankfurt soll nun erneut prüfen: War es Mord?
Nach einer Zahnbehandlung in einer Praxis im hessischen Hochtaunuskreis erleiden vier Kinder im September 2021 eine Blutvergiftung. Später stellt sich heraus: Der behandelnde Narkosearzt hatte ihnen verunreinigtes Narkosemittel gespritzt. Ein vierjähriges Mädchen stirbt an den Folgen. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) muss der Mordvorwurf gegen den Arzt vor Gericht noch einmal geprüft werden.
Das höchste deutsche Strafgericht in Karlsruhe hob am Mittwoch ein Urteil des Landgerichts Frankfurt zu großen Teilen auf und verwies den Fall zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer zurück. Das Landgericht hatte den Angeklagten im November 2024 unter anderem wegen Totschlags sowie dreifachen versuchten Totschlags durch Unterlassen zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt.
Staatsanwaltschaft sieht Verdeckungsmord
Das Landgericht habe dabei die Anforderungen an eine Verurteilung wegen Mordes und versuchten Mordes überspannt, erklärte der zweite Strafsenat des BGH in Karlsruhe. Es müsse sich im zweiten Anlauf nun eingehender mit der Frage befassen, ob der Angeklagte mit Verdeckungsabsicht handelte, oder sonst niedrige Beweggründe für sein Handeln ausschlaggebend waren – und es sich somit vielleicht doch um Mord und Mordversuche handelte.
So sieht es nämlich die Frankfurter Staatsanwaltschaft. Sie geht davon aus, dass der Narkosearzt mit seinem Unterlassen die Hygienemängel vertuschen wollte. Eine Verdeckungsabsicht gilt im deutschen Strafrecht als sogenanntes Mordmerkmal. Mord wird laut Gesetz mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
Das Landgericht Frankfurt hatte einen solchen Verdeckungsmord in der ersten Instanz aber verneint. Schließlich wäre eine Verdeckung der Hygienemängel am ehesten durch eine Genesung der jungen Patienten möglich gewesen, meinte das Gericht - und nicht durch ihren Tod. Dieser Ansicht schloss sich in der mündlichen Verhandlung am BGH auch der Verteidiger des Angeklagten an. Er betonte zudem, sein Mandant habe keinen Tötungsvorsatz gehabt. Über die Revision des Angeklagten wird der BGH gesondert entscheiden.
Weitere Patienten meldeten sich während des Prozesses
Im September 2021 hatte der Deutsche, der auf ambulante Narkosen in Zahnarztpraxen spezialisiert war, in einer Zahnarztpraxis in Kronberg (Hochtaunuskreis) erst einer erwachsenen Frau und dann vier Kindern aus derselben Flasche Propofol gespritzt. Schon beim ersten Kind war das Narkosemittel verunreinigt. Der Anästhesist beging zudem weitere eklatante Hygienefehler und arbeitete ohne die vorgeschriebene Assistenzkraft.
Trotz ihres desolaten Zustands schickte er drei der Kinder nach Hause. Das vierjährige Mädchen, das an dem Tag als Letztes dran war, starb nachts in der Praxis. Ein Junge und ein weiteres Mädchen mussten in der Frankfurter Uniklinik künstlich beatmet werden und überlebten nur knapp. Die Staatsanwaltschaft hatte im Prozess eine lebenslange Haftstrafe beantragt.
Wegen der fahrlässigen Tötung einer erwachsenen Patientin im Jahr 2019 ist der Narkosearzt, dem mittlerweile die Approbation entzogen wurde, bereits vorbestraft. Zudem meldeten sich im Laufe des aufwendigen Prozesses am Landgericht weitere ehemalige Patienten. So hatte eine Frau im November 2020, also zehn Monate vor den nun gegenständlichen Taten, nach einer von ihm gelegten Narkose ein Multiorganversagen erlitten.