Mehr Transparenz, weniger Schlupflöcher: Die Reformpläne von Justizministerin Stefanie Hubig könnten Mieter stärken. Doch eine wichtige Stellschraube fehlt. Ist das die Hoffnung für Mieter? Justizministerin Stefanie Hubig hat am Wochenende Vorschläge vorgelegt, wie sie den Mietmarkt stärker regulieren möchte. Es dauerte nicht lang, bis es von allen Seiten Kritik hagelte: "Absolutes Minimum", hieß es aus der Opposition links der Regierung, dem Koalitionspartner CDU/CSU hingegen gingen die Vorschläge viel zu weit. Wenn Kritik von beiden politischen Seiten kommt, kann das Vorhaben der Justizministerin nicht ganz verkehrt sein. Es hat tatsächlich sogar drei gute Botschaften, allerdings auch ein großes Aber. Reform soll Mieter stärken: Das plant Justizministerin Stefanie Hubig Erstens: Der Vorschlag enthält ganz klare Vorgaben zu möblierten Vermietungen. Vermieter müssen transparent machen, wie viel Aufschlag sie für die Möbel in der Wohnung verlangen, und es soll eine klare Obergrenze geben. Das könnte tatsächlich einen Unterschied bewirken, denn derzeit herrscht in diesem Bereich Wildwest. Ein Beispiel aus Berlin aus den vergangenen Monaten: Ein möbliertes Studio mit insgesamt 28 Quadratmetern soll da sage und schreibe 1.300 Euro warm im Monat kosten. Das sind fast 45 Euro pro Quadratmeter dafür, dass das Bett direkt neben der Kochzeile steht. Solche Angebote sind keine Einzelfälle: Möblierte Wohnungen sind im Bundesschnitt rund 45 Prozent teurer als vergleichbare ohne Möbel. Dass der Vermieter nach den Plänen Hubigs seine Berechnungen jetzt offenlegen soll, gibt den Mietern mehr Handhabe, gegen solchen Wucher vorzugehen – ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Transparenz. Bauen allein reicht eben nicht Zweitens: Zusätzlich plant Hubig, weitere Lücken in der Mietpreisbremse zu schließen, etwa für Indexmieten und Kurzzeitmietverträge, oder diese immerhin zu verkleinern. Das hat nicht nur positive Auswirkungen auf die direkt Betroffenen, sondern auf alle Mieter in den angespannten Wohnungsmärkten. Denn diese teils sehr hohen Mieten treiben die sogenannte "ortsübliche Vergleichsmiete" in die Höhe – und somit die Mieten gesamter Stadtviertel. Drittens: Die Wohnungspolitik der Bundesregierungen der vergangenen Jahre hat sich fast ausschließlich auf das Bauen konzentriert. Wir müssen nur mehr bauen, dann kommt auch wieder Ruhe in die angespannten Märkte, lautete das Mantra. Funktioniert hat das nicht, die tatsächlich gebauten Wohnungen blieben immer meilenweit hinter den Ankündigungen aus der Politik zurück. Dass es zu wenige Wohnungen gibt, ist das eine. Hubig hat nun endlich auch das andere Problem adressiert: die Probleme im Mietrecht. Das macht Hoffnung. Auch wenn unklar ist, wie viel von Hubigs Referentenentwurf tatsächlich seinen Weg in das Gesetz finden wird, steht jetzt immerhin das Bekenntnis: Der angespannte Mietmarkt ist ein Problem, das sich nicht einfach wegbauen lässt. Eine weitere wichtige Stellschraube aber ist die Kontrolle. Denn die schönsten Gesetze bringen nichts, wenn sie nicht durchgesetzt werden. Und gerade im Mietmarkt gibt es – neben vielen ehrlichen Vermietern – einige schwarze Schafe. Besonders deutlich wird das etwa bei den Mieten, die der Staat etwa für Menschen in Grundsicherung oder Bürgergeld zahlt: Von Jahr zu Jahr kostet den Staat das mehr, 2024 waren es bereits 22 Milliarden Euro. Experten, etwa vom Pestel-Institut, weisen seit Jahren darauf hin, dass Jobcenter deutschlandweit Mieten deutlich über dem ortsüblichen Durchschnitt zahlen. Ob diese hohen Mieten wirklich zulässig sind, kontrolliert aber niemand. So wird abkassiert, auf Kosten der Steuerzahler. In Zeiten knapper Kassen würden also nicht nur die Mieter von verschärften und durchsetzbaren Regeln profitieren, sondern auch der Bundeshaushalt.