Geschichte einer Russlanddeutschen: „Ich habe mein Volk nicht verraten“
In den 1990er Jahren brachen meine Bekannten nacheinander nach Deutschland auf. Sie erzählten mir von einem Gesetz, das Deutschen, die unter Repressionen gelitten hatten, das Recht auf Aussiedlung einräumte. Wie bitter, dass meine Großmutter dies nicht mehr erleben durfte. Stumm hatte sie von der Heimat ihrer Vorfahren geträumt und stumm im Schuppen, verborgen vor aller Welt, geweint. Sie hatte allen Grund dazu.
1937 wurden ihr Mann und seine Familie unter dem Vorwurf der Verschwörung gegen die Sowjetmacht verhaftet. Bald darauf wurde mein Großvater erschossen. Jahre später erhielt ich die Bescheinigung über seine Rehabilitierung. Schwarz auf weiß stand dort: „als Person deutscher Nationalität“. Kurz nach meiner Geburt, zu Kriegsbeginn, traf uns die zweite Tragödie: Bei der Deportation aus dem Südkaukasus kamen die Verwandten meiner Großmutter ums Leben.
Wir wurden nach Sibirien deportiert, in ein Dorf mitten in der Taiga. Keine anderen Deutschen weit und breit. Wir hausten in einer Baracke. Die Nachbarn zischten uns an: „Faschisten!“ Vor Angst wagte meine Großmutter kaum, Deutsch zu sprechen. Hunger. Armut. Beißender Frost. Meinen Vater holten sie in die Arbeitsarmee. Meine Mutter nahm jede Arbeit an, die sie finden konnte.
„Unser geheimer Rückzugsort“
Während sie für ein Stück Brot schuften musste, blieb ich bei meiner Großmutter. Ich erinnere mich, wie sie mich oft in die Arme schloss und leise weinte. Der Schuppen wurde unser geheimer Rückzugsort. Wir flüsterten, damit niemand uns hörte, und sprachen unsere eigene Sprache. Meine Großmutter brachte mir Lesen und Schreiben bei, erzählte vom Leben in der deutschen Gemeinde und von Verwandten, die nicht mehr waren … Erst in der Schule begriff ich: Ich konnte Deutsch. In diesem Fach stand ich immer mit der Bestnote da. Ich kannte die Feiertage, die Sprichwörter, rechnete mühelos auf Deutsch. Sogar meine Kleider nähte meine Großmutter anders: Seit meiner Kindheit war ich anders.
1946 kehrte mein Vater zurück: Freude und Entsetzen zugleich. Man hatte ihn aus dem Lager entlassen, damit er fernab verrecken sollte. Halbtot traf er ein: Völlig entkräftet rang er nach Luft, zerrüttet von der Schwindsucht. Zwei Jahre lang kämpften meine Mutter und meine Großmutter um sein Leben. In einem abgelegenen Dorf, ohne Ärzte, ohne Medikamente – nur mit Kräutern und einer Liebe, die ihn niemals aufgab. Sie pflegten ihn gesund. Heute weilen sie längst nicht mehr unter uns …
Meine Enkelkinder sind mein größtes Glück, so wie ich einst für meine Großmutter war. Als sie zur Welt kamen, war ich bereits gebrechlich: Die Jahre in den Baracken hatten ihren Tribut gefordert. Doch ich half meiner Tochter bei ihrer Erziehung. Meine Enkel kennen die Tragödie unserer Familie und bewahren ihre deutschen Wurzeln. Ich gab ihnen weiter, was ich von meiner Großmutter erhalten hatte: die Sprache, die Traditionen. Es ist schwer, die Erinnerung zweier Familien allein zu tragen. Ohne Gemeinde und Verwandte. Ohne Familienerbstücke. Selbst Dokumente über meine Vorfahren besaß ich nicht. Nur Bruchstücke, bewahrt in den Erzählungen meiner Großmutter.
„Ein folgenschwer Fehler“
Ich wollte meine Kinder vor dem Schrecken bewahren, den ich selbst erlebt hatte: vor der Verfolgung allein wegen der Herkunft. In den 1970er Jahren beging ich einen folgenschweren Fehler: In den Geburtsurkunden meines Sohnes und meiner Tochter trug ich als Nationalität „russisch“ ein. Das war kein Verrat. Ich schämte mich nicht, Deutsche zu sein. Ich fürchtete nur, dass meine Kinder denselben Leidensweg gehen müssten wie ich.
1995 erfuhr ich, dass Deutschland ethnischen Deutschen die Rückkehr ermöglichte. Da keimte ein neuer Traum in mir auf: Verwandte zu finden, auch entfernte. Zum ersten Mal seit Jahrzehnten schöpfte ich Hoffnung, nicht ganz allein auf dieser Welt zu sein.
Ich fuhr nach Moskau. Eine riesige, fremde Stadt. Ich wusste nicht, wohin zuerst. Man schickte mich zu „Memorial“ (Diese Menschenrechtsorganisation wurde in Russland als ausländischer Agent eingestuft und 2022 aufgelöst. Anm. d. Red.) Dort erfuhr ich: Ich müsse alle Archivunterlagen selbst zusammentragen. Anschließend brachte man mich zur Deutschen Botschaft. Doch ohne Papiere, die meine deutsche Herkunft belegten, wollte man dort nicht mit mir sprechen.
„Mein dreißigjähriger Kampf“
So begann mein dreißigjähriger Kampf. Ich schleppte mich von Behörde zu Behörde, wühlte in staubigen Archiven, sammelte Bescheinigungen. Ohne Internet war jede Adresse ein Glückstreffer. Ich schrieb Briefe in alle Winkel des Landes und setzte mühsam Puzzlestücke zusammen. Als ich die Verhörprotokolle meiner Verwandten in Händen hielt, liefen mir die Tränen übers Gesicht. Und der Gedanke an die Verwandten meiner Großmutter, die qualvoll verhungert waren, schnürte mir die Kehle zu.
Als ich die Unterlagen endlich beim Bundesverwaltungsamt einreichte, antwortete ein freundlicher Berater prompt: Die „Nationalität“ in den Geburtsurkunden meiner Kinder müsse geändert werden. Ich solle mich an das Standesamt und das Gericht wenden.
Wieder begann der Kampf. Gerichte, endlose Warteschlangen: eine harte Prüfung für eine Frau im Rollstuhl. Die Papiere meiner Tochter ließen sich korrigieren. Doch mein Sohn weigerte sich, seine Dokumente ändern zu lassen. Er ist schwer krebskrank. An einen Umzug nach Deutschland war nicht zu denken.
Bald verlangte das BVA ein B1-Sprachzertifikat. Doch das war nicht die Sprache, die wir zu Hause sprachen, nicht der deutsche Dialekt meiner Kindheit. Ich reichte ärztliche Atteste ein: In meinem Alter und bei meinen Beschwerden waren Lehrgänge und Prüfungen schlicht unmöglich. Der Berater zeigte Verständnis dafür. Gespannt wartete ich auf den Aufnahmebescheid, der mein Leben verändern sollte.
Doch mein Antrag wurde abgelehnt. Auf dem Schreiben vom BVA stand ein Wort, das mir das Blut gefrieren ließ: „Gegenbekenntnis“. Wie es mir beim Lesen nicht mein Herz zerreißen konnte, weiß ich nicht. Ich weinte bitterlich. Für die Behörde lag ein Gegenbekenntnis vor: Weil in den Geburtsurkunden meiner Kinder einst „russisch“ stand, galt mein Bekenntnis zur deutschen Volkszugehörigkeit als unglaubhaft.
Mit meinen Enkeln besprach ich das weitere Vorgehen und legte Berufung beim Verwaltungsgericht Köln ein. Damals glaubte ich fest daran: Ich würde dem Richter alles erklären können, und er würde es verstehen. Er würde für Klarheit sorgen.
Ende 2023 wurde das Bundesvertriebenengesetz geändert: Fortan reichten ernsthafte Bemühungen, von einem Gegenbekenntnis abzurücken, selbst wenn die Korrektur der Dokumente scheiterte. Gott, wie haben wir uns gefreut! Bei anderen, die es noch nicht vor Gericht geschafft hatten, wurden die Fälle neu geprüft, und manche erhielten bereits ihre Aufnahmebescheide. In unseren Herzen keimte neue Hoffnung.
Doch ich saß in der Falle: Mein Fall war bereits vor Gericht anhängig und fiel daher nicht unter die Neuregelung. Zwei Jahre lang wartete ich auf das Urteil. In ihren Stellungnahmen hielt mir das BVA vor, mein Bekenntnis zur deutschen Volkszugehörigkeit sei nicht glaubhaft. Dass ich sechs Jahrzehnte lang die Nationalität meines Sohnes nicht hatte korrigieren lassen, werteten sie als Beweis, dass meine deutsche Identität nur vorgetäuscht sei.
Einen Anwalt hatte ich nicht, ich konnte mir keinen leisten. Niemand sagte mir, wie ich mich verteidigen sollte. Zwei Jahre lang stand ich allein da: gegen Vorwürfe, gegen Forderungen nach Dokumenten, die dann ignoriert wurden. Dass meine Vorfahren Deutsche waren, dass wir verfolgt wurden, dass ich die Sprache und die Liebe zu den Traditionen von meiner Großmutter erhielt und an meine Kinder weitergab – all das spielte keine Rolle. Sehen Sie, wie ich mich ausdrücke? „Spielte keine Rolle.“ So klingt Bürokratie. In diesen zwei Jahren voller Druck lernte ich, mich zu rechtfertigen. Wie soll ich erklären, dass ich nichts Arglistiges im Sinn hatte? Ich bin nicht schuldig. Ich wusste es einfach nicht …
Das Gericht wies die Klage ab. Begründung: Lippenbekenntnis. Damit meinte das Gericht: Mein Bekenntnis zum deutschen Volkstum wirke nicht glaubhaft. Als hätte ich es erst mit dem Antrag abgegeben, ohne dass es mein Leben lang getragen hätte. Die fehlende Korrektur der Nationalität in der Geburtsurkunde meines Sohnes und das fehlende B1-Zertifikat sprachen gegen mich. Wer nicht einverstanden sei, könne beim Oberverwaltungsgericht Münster Berufung einlegen.
Aber wie kann das sein? Das ist doch absurd! Das Bundesvertriebenengesetz – gilt das nicht gerade für Menschen wie mich? Und die Änderungen von 2023? Darin steht doch ausdrücklich: Wer sich „ausreichend bemüht“ hat, die Dokumente zu korrigieren, dem soll das zuerkannt werden. Genau das habe ich getan! Vielleicht sitzt in Münster ein Richter, der das versteht? Vielleicht hebt er die Ablehnung auf?
Und eine neue Hürde: Nur ein Anwalt darf die Berufung einreichen. Ich hatte keinen. Wir suchten fieberhaft und fanden sechs Kanzleien. Sechs Absagen: „Überlastet. Wir nehmen keine neuen Fälle an.“ So viele steckten wie ich fest, zermahlen von den Mühlen der Bürokratie. Das war’s dann wohl. Ich weiß nicht mehr ein noch aus.
Bald werde ich 90. Und es ist so bitter: 30 Jahre Anstrengung, 30 Jahre Hoffnung – als wären sie ins Leere gelaufen. Ich weiß nicht, wie ich meinen Enkelkindern noch in die Augen sehen soll. Für das Gericht bin ich eine Lügnerin. Das heißt, ich habe auch sie betrogen. Eine Träumerin …
Die Autorin des Textes möchte namentlich nicht genannt werden.
Запись Geschichte einer Russlanddeutschen: „Ich habe mein Volk nicht verraten“ впервые появилась Moskauer Deutsche Zeitung.