Die höheren Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherung kommen ab März auch bei Rentnern an. Was Sie tun können, um den Kostenanstieg zu dämpfen. Die meisten Versicherten bekamen es schon im Januar mit gestiegenen Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung zu tun, ab März müssen auch viele Rentner höhere Beiträge zahlen . Innerhalb eines Jahres kommen – je nach Krankenkasse und Verdienst – bis zu 1.379 Euro mehr auf Ruheständler zu. Sie können aber etwas dagegen tun: Wie Berechnungen des Vergleichsportals Verivox zeigen, können Rentner mit einem Wechsel der Krankenversicherung bis zu 771 Euro jährlich sparen. Sonderkündigungsrecht nutzen Versicherte können spätestens nach zwölf Monaten Mitgliedschaft ihre Krankenkasse wechseln. Nach einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Versicherte immer ein Sonderkündigungsrecht und können mit einer Frist von zwei Monaten zu einer günstigeren Krankenkasse wechseln. Abstriche bei wichtigen Leistungen müssen Versicherte bei einem Wechsel nicht befürchten. 95 Prozent der Grundleistungen der Krankenkassen sind gesetzlich festgeschrieben und somit identisch. Allerdings gibt es unterschiedliche Zusatzleistungen wie die Übernahme alternativer Behandlungsmethoden oder von Reiseschutzimpfungen. "Hier sollten Versicherte aber genau abwägen, was sie auch tatsächlich in Anspruch nehmen und ob sich das lohnt", sagt Aljoscha Ziller, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. "Eine professionelle Zahnreinigung im Jahr wiegt nicht Hunderte Euro mehr für die Versicherung auf." Lesen Sie hier, worauf Sie beim Wechsel der Krankenkasse achten sollten. Bei den bundesweit zugänglichen Krankenkassen liegt der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung derzeit zwischen 2,18 und 4,39 Prozent . Die neuen Beitragssätze gelten für Rentner und Ruheständler ab März bis einschließlich Februar 2027. Ebenso wie abhängig Beschäftigte zahlen Rentenempfänger nur die Hälfte des Krankenkassenbeitrags, die andere Hälfte zahlt der Rentenversicherungsträger. Das gilt für einen Standardrentner Laut der Deutschen Rentenversicherung liegt die sogenannte Standardrente – auch Eckrente genannt – bei 1.835,55 Euro monatlich. So viel erhält ein Ruheständler, der 45 Jahre in die Rentenkassen eingezahlt und immer durchschnittlich verdient hat. Senioren mit einer Standardrente müssen innerhalb eines Jahres dadurch bis zu 121 Euro höhere Abzüge für die Krankenversicherung in Kauf nehmen. Doch nicht nur auf die gesetzliche Rente fällt der Krankenversicherungsbeitrag an. Erhalten Ruheständler weitere Zahlungen wie eine Witwen- oder Betriebsrente oder verdienen sie aus einer nebenberuflichen Selbstständigkeit hinzu, werden auch diese Bezüge für den Krankenkassenbeitrag herangezogen. Ersparnis bis 771 Euro möglich Zum Jahreswechsel ist auch die Beitragsbemessungsgrenze gestiegen . Der Höchstbetrag zur Berechnung des Krankenkassenbeitrags liegt jetzt bei 5.812,50 Euro im Monat. Rentner, deren anrechenbare Bezüge auf dieser Grenze oder höher liegen, können ihre Beiträge um bis zu 771 Euro jährlich senken, wenn sie von einer Krankenkasse mit einem Zusatzbeitrag von 4,39 Prozent zu einer mit 2,18 Prozent wechseln. Ruheständler mit einer Standardrente sparen bis zu 243 Euro im Jahr.