Waibstadt-Daisbach: Sein grüner Daumen wurde ihm zum Verhängnis
Waibstadt-Daisbach. (cba) Die professionelle Cannabisplantage in seiner Wohnung war Beweis genug: Den Vorwurf, gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen zu haben, wies der 34-Jährige nicht zurück. Deutlich mehr als eine "geringe Menge" an Marihuana war die Ausbeute, die die Polizei im September 2016 in einer Wohnung in Daisbach entdeckte. "Alles zum Eigenbedarf", wie der Mann nun vor dem Sinsheimer Amtsgericht beteuerte, und um die Schmerzen seiner Gicht zu lindern.
Für das Verlesen der Liste seiner Fehltritte aus dem Bundeszentralregister benötigte die Richterin eine halbe Stunde, und bereits vier Wochen, bevor die Cannabispflanzen entdeckt wurden, hatte der Angeklagte einen Warnschuss bekommen. Im August 2016 waren es noch einige wenige Pflanzen gewesen, für deren Besitz er geahndet wurde. Nun wurde lange verhandelt über das Strafmaß, und das Gericht ließ am Ende nur versteckt Milde walten. Dem flammenden Appell des Verteidigers, die Freiheitsstrafe auf Bewährung auszusetzen und dem Angeklagten eine letzte Chance einzuräumen, kam das Gericht nicht nach. Dennoch gibt es diese letzte Chance: "Wenn Sie in Therapie gehen, kann die Strafe zurückgesetzt werden", machte die Richterin deutlich und dem Angeklagten Druck.
1300 Konsumeinheiten, also 20 Gramm des Wirkstoffs THC (Tetrahydrocannabinol) - einer psychoaktiven Substanz, die in Cannabispflanzen enthalten ist - das sei schon sehr, sehr viel, meinte die Richterin. Der Polizist, der das Grünzeug entdeckt hatte und nun als Zeuge aussagte, sprach von "prachtvollen Pflanzen". Beim Anbau bewies der junge Mann einen grünen Daumen und ging mit professioneller Ausrüstung vor: Raumfüllendes Zelt, Belüftungsanlage, Ventilator, Zeitschaltuhr, präparierte Halogenlampen, Transformator, Hygrometer und Heizmatten, um ein tropisches Klima in der Wohnküche zu erzeugen. "Wenn Sie derart viel Energie in eine gute, legale Richtung kanalisiert hätten, würden Sie heute nicht hier sitzen", mahnte auch der Verteidiger.
Dennoch plädierte er dafür, die Weichen für eine positive Laufbahn zu stellen. "Er hat sich bemüht - im Rahmen seiner Möglichkeiten." Richterin und Staatsanwältin waren anderer Ansicht. "Sie kommen mit weniger als leeren Händen hier her." Vermisst wurde eine günstige Sozialprognose, auch der Kontakt mit seinem Bewährungshelfer habe schlicht nicht stattgefunden. "Ich sehe nichts Greifbares, worauf sich eine letzte Chance stützen könnte", bemängelte die Richterin, die auch von einer hohen Rückfallgeschwindigkeit sprach.
Widerspruch kam vom Angeklagten nicht. Er berichtete über seine Kindheit: Mit acht Jahren habe das Jugendamt angeordnet, dass er in einem Heim aufgezogen werden solle. Dort sei er jedoch "rausgeflogen". Die Mutter sei mit den fünf Kindern überfordert gewesen, der Vater an Leberzirrhose gestorben. Später habe er eine Schreinerlehre im Jugendstift Sunnisheim begonnen, aber abgebrochen. Dort habe er mit Drogen angefangen: Auch vom Heroin sei er eine Zeit lang abhängig gewesen. Vorbestraft war er auch wegen des Handels mit Ecstasy und Amphetaminen. Der Angeklagte hat zwei Kinder. Beide leben im Heim, Kontakt zu ihnen pflegt er nicht.
Mit den Cannabispflanzen habe er eine Vorratshaltung betreiben wollen, die Samen im Internet bestellt. Sie seien aus Spanien geliefert worden, in T-Shirts kaschiert. Die Staatsanwältin war überzeugt: "Das ist kein minderschwerer Fall". Sie forderte zwei Jahre und sechs Monate Gefängnis ohne Bewährung. "Es zeigt sich, dass alles weder Hand noch Fuß hat." Der Verteidiger versuchte, mit dem Motiv der Schmerzlinderung durch den Drogenkonsum Milde zu erwirken. "Er hat es nicht leicht und resigniert schnell." Das Gericht nahm einen Mittelweg. "Sie haben im August einen Strafbefehl bekommen, das war Ihnen völlig egal", rügte die Richterin. Der Angeklagte zeigte Bereitschaft zur Reue: "Ich möchte mein Leben ändern, mit diesem Milieu nichts mehr zu tun haben."