Heidelberger Agentur verurteilt: Horrortrip für Schülerin
Heidelberg. (hob) Unzählige Schüler freuen sich jede Saison auf ein Jahr im Ausland bei einer netten Gastfamilie. Im Fall einer Berliner Jugendlichen ging das jedoch ordentlich schief. Das Landgericht verurteilte daher eine Heidelberger Agentur, den Eltern den Reisepreis von 9040 Euro zurückzahlen.
Konkret ging es um das Schuljahr 2016/17, das die 16-Jährige an einer amerikanischen High School verbringen wollte. Der Vertrag mit der Agentur umfasste den Hin- und Rückflug inklusive Transfer, die Unterbringung und die Verpflegung in einer Gastfamilie, den Unterricht an der Schule und die Betreuung der Jugendlichen vor Ort. Allerdings wurde der Aufenthalt in der Gastfamilie für die Schülerin zum Horror-Trip.
Sie kam nach eigenen Angaben in ein "Messie-Haus", das nicht nur vermüllt war, sondern auch einer Baustelle ähnelte. Das Anwesen lag abgeschieden im Wald. Die arbeitslose Gastmutter verließ das Haus nur sehr selten. Und wenn, dann nur, um mit einer scharfen Pistole Schießübungen im Garten oder im Wald zu machen.
Die Zivilkammer 3 des Landgerichts glaubte den Aussagen der Schülerin, die ihren USA-Aufenthalt bereits nach anderthalb Wochen abgebrochen hatte. Die Unterbringung in der Gastfamilie, so die Richter, habe unter keinem denkbaren Gesichtspunkt den Anforderungen entsprochen. Auch sei die Gastmutter überhaupt nicht an der 16-Jährigen interessiert gewesen. Ihre erzieherischen Maßnahmen hätten sich darin erschöpft, dass sie der Schülerin ab und zu den Internetzugang gesperrt habe.
"Völlig außergewöhnlich sind solche Fälle nicht", sagte Landgerichtspräsident Frank Konrad Brede gestern am Rande eines Pressegespräches. Seine Behörde müsse sich jährlich um mehrere solcher Verfahren kümmern. Allerdings gehe es dabei nicht immer um einen USA-Aufenthalt. Das Urteil vom 21. August 2017 ist rechtskräftig.