Wahlrechtsreform in Baden-Württemberg: Eine Stimme, zwei Stimmen, zusätzliche Mandate - und das Jahr 2026
Von Roland Muschel, RNZ Stuttgart
Stuttgart. Seit Dienstag sucht eine grün-schwarze Vermittlungsgruppe eine Lösung im weiter schwelenden Konflikt um eine Reform des Wahlrechts zum Zwecke der Frauenförderung. Beim ersten Treffen am Dienstagmorgen unter Leitung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und seinem Vize Thomas Strobl (CDU) haben die Teilnehmer Stillschweigen vereinbart. "Es war ein erstes, konstruktives Gespräch in einer konstruktiven Atmosphäre", sagte Kretsch-mann nur. Die Runde wolle sich in etwa vier Wochen wieder treffen. Ergebnisse lägen jetzt noch nicht vor. Wie aber könnte eine Lösung aussehen?
Variante 1: Alles bleibt, wie es ist: Jeder Bürger hat eine Stimme. In jedem der 70 Wahlkreise ist der Kandidat direkt gewählt, der die meisten Stimmen auf sich vereinen kann. Daneben gibt es 50 sogenannte Zweitmandate, die an die Kandidaten gehen, die zwar ihren Wahlkreis nicht gewonnen haben, aber im Vergleich zu anderen Direktkandidaten ihrer Partei in einem der vier Regierungsbezirke die meisten Stimmen erhalten haben. Dass alles beim Alten bleibt, ist erklärter Wille der CDU-Fraktion. Der Koalitionsvertrag, aber auch die Gremien des eigenen Landesverbandes sprechen indes eine andere Sprache. Daher erscheint die Beibehaltung des Status quo zum Preis eines ebenfalls weitgehenden CDU-Zugeständnisses an die Grünen an anderer Stelle inzwischen eher unwahrscheinlich.
Variante 2a: Es gibt, wie im Koalitionsvertrag versprochen und in den Nebenabreden präzisiert, eine Mischung aus direkt sowie über eine Liste gewählten Abgeordneten bei Beibehaltung des Einstimmenwahlrechts in seiner weitestgehenden Variante: Es bliebe bei den 70 Direktmandaten, die 50 Zweitmandate würden indes über Parteilisten vergeben. In dieser Form aber eher unwahrscheinlich, dafür ist das Votum der CDU-Fraktion dann doch zu eindeutig und auch der Widerstand bei den Oppositionsfraktionen AfD (generell), SPD und FDP (partiell) nicht zu unterschätzen
Variante 2b: Analog zu 2a, nur dass nicht alle 50 Zweitmandate über die Parteilisten vergeben würden, sondern ein Teil davon weiter nach dem bisherigen System. Die Zahl der Listenplätze wäre demnach Verhandlungssache zwischen CDU und Grünen, ein Treffen irgendwo in der Mitte zumindest möglich. Daher: die momentan wahrscheinlichste Variante.
Variante 3: Alles bleibt, wie es ist, zusätzlich zu den 120 Direkt- und Zweitmandaten käme aber eine kleine Listenlösung mit 10 bis 20 zusätzlichen Mandaten obendrauf. Das war mal eine Überlegung. Eine Vergrößerung des Landtags gilt aber als nicht vermittelbar. Daher: unwahrscheinlich.
Variante 4: Einführung eines Zweistimmenwahlrechts analog zur Bundestagswahl und zu den meisten Wahlen in den übrigen Bundesländern. Das verhindern die Nebenabreden, und es gäbe im Gegensatz zu Variante 2b keinen Spielraum für Kompromisse bei der Zahl der Zweitmandate, die über Liste vergeben werden. Daher: unwahrscheinlich.
In jeder Konstellation gibt es noch eine Variable: Wann soll eine mögliche Reform wirksam werden? Es gibt den Vorschlag, dass ein neues Wahlrecht erst ab 2026 gelten soll, dann wären weniger die derzeitigen Abgeordneten selbst von einer Änderung betroffen. Das könnte eine Zustimmung erleichtern, würde die Reform aber in die Länge ziehen. Zudem könnten die Abgeordneten so den Eindruck erwecken, dass es ihnen mehr um den Eigennutz als um die Sache geht. Die Zeitachse wird aber zumindest Teil der Verhandlungen sein.