Urteil zum Wahl-O-Mat ist völlig unverhältnismäßig
Der Wal-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung ist wegen einer vermeintlichen Verletzung der Chancengleichheit nicht mehr online. Dieser Schritt ist kurz vor der Europawahl völlig unverhältnismäßig, kommentiert Christian Burmeister.