Maskenpflicht: Kein Essen "to go" in der Heidelberger Hauptstraße
Heidelberg. (dns) Das Land hat in seiner jüngsten Verordnung festgelegt, dass künftig in allen Fußgängerbereichen wie Fußgängerzonen, Parks und Marktplätzen sowie überall, wo der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, Maskenpflicht gelten soll.
Für Heidelberg hat das jedoch zunächst mal keine Auswirkungen: "Die Heidelberger Regelung erfüllt alle Voraussetzungen der Landesvorgaben und hat deshalb weiterhin Bestand", betont die städtische Pressestelle. Hier gilt nämlich schon seit Freitag eine Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase im Fußgängerbereich der Altstadt, auf dem Bismarckplatz, dem Bahnhofsvorplatz sowie auf Wochenmärkten. Auf andere Fußgängerzonen und Parks in den Stadtteilen will die Stadt sie zunächst nicht ausweiten.
Wo sie gilt, müsse sie jedoch auch streng befolgt werden, betont die Pressestelle. Ausnahmen gebe es nur für Kinder bis 6 Jahre oder Personen, die wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.
Ausgenommen seien auch Personen, die innerhalb der Bereiche bestuhlter Außengastronomie sitzen. Essen "to go" ist dagegen nicht mehr erlaubt: "Der Verzehr von Speisen und Getränken im Gehen ist wegen der Maskenpflicht in den genannten Bereichen nicht möglich", so die Stadt.