Justiz: Nach Silvester-Krawallen: 36 Fälle bei Staatsanwaltschaft
Zu den Silvester-Krawallen in Berlin liegen der Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben inzwischen 36 Verfahren vor. Da weitere Ermittlungen erforderlich seien, sei noch kein Fall abgeschlossen, teilte ein Behördensprecher am Mittwoch auf Anfrage mit. Es sei derzeit nicht absehbar, wann es zu ersten Prozessen kommen könne. Bearbeitet werden die Fälle von einer Abteilung, die sich schwerpunktmäßig mit Gewalttaten im Rahmen von sportlichen Großveranstaltungen befasst ("Hooliganismus").
Zu den Silvester-Krawallen in Berlin liegen der Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben inzwischen 36 Verfahren vor. Da weitere Ermittlungen erforderlich seien, sei noch kein Fall abgeschlossen, teilte ein Behördensprecher am Mittwoch auf Anfrage mit. Es sei derzeit nicht absehbar, wann es zu ersten Prozessen kommen könne. Bearbeitet werden die Fälle von einer Abteilung, die sich schwerpunktmäßig mit Gewalttaten im Rahmen von sportlichen Großveranstaltungen befasst ("Hooliganismus").
Seit Kurzem werden dort auch Angriffe auf Rettungskräfte und Feuerwehrleute konzentriert bearbeitet. Darauf hatten sich Staatsanwaltschaft und Feuerwehr verständigt.
In der Nacht zum Neujahrstag gab es in einigen Berliner Vierteln heftige Angriffe auf Polizisten und Feuerwehrleute im Einsatz. Die Berliner Polizei ermittelt nach eigenen Angaben zu 130 Strafanzeigen und hat bislang 44 mutmaßliche Angreifer (Stand 2. Februar) identifiziert.
Insgesamt waren in der Silvesternacht in Berlin etwa 145 Menschen wegen verschiedener Delikte von der Polizei festgenommen worden. Das bezog sich aber auf alle Formen von Kriminalität und das ganze Stadtgebiet und nicht nur auf Angriffe auf die Polizei. Diese Zahl war zum Teil anfangs von der Polizei missverständlich mitgeteilt oder in der Debatte falsch zugeordnet worden.
Mitteilung Staatsanwaltschaft und Feuerwehr