24.000 Euro steuerfrei im Jahr? Ganz so einfach ist es nicht. Wo Rentner mit der Aktivrente leicht in Steuerfallen tappen. Mehr arbeiten, mehr behalten – so einfach klingt die neue Aktivrente. Seit Januar 2026 können Rentnerinnen und Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen . In der Praxis gibt es jedoch einige Punkte, die Rentner kennen sollten, um böse Überraschungen zu vermeiden und den Steuerbonus sinnvoll zu nutzen. t-online hat mit Maike Richterstetter, Expertin für Einkommensteuer bei der Steuer-App Taxfix, über die wichtigsten Fallstricke gesprochen. Sonderzahlungen können den Freibetrag sprengen Eigentlich ist es eine gute Nachricht: Manchmal erhalten Angestellte nicht nur ihren festen Monatslohn, sondern auch Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld , Zuschläge für Überstunden und Nachtarbeit oder Boni. "Diese Zahlungen können dazu führen, dass man in einzelnen Monaten über die 2.000-Euro-Grenze rutscht. Der übersteigende Teil muss dann ganz normal versteuert werden", erklärt Richterstetter. Das ist natürlich nicht problematisch. Unterm Strich bleibt den Rentnern trotzdem mehr Geld als ohne die Sonderzahlungen. Sie sollten sich lediglich bewusst sein, dass der Staat auch vom Einkommen als Aktivrentner unter Umständen etwas einbehält. Lesen Sie hier, wie die Einkommensteuer genau funktioniert . Verrechnungsverbot: Freibetrag gilt monatlich Gleiches kann passieren, wenn Sie einem der größten Irrtümer über die Aktivrente aufgesessen sind: der Annahme, dass es sich um einen jährlichen Freibetrag handeln würde. "Man hört immer '24.000 Euro steuerfrei pro Jahr', aber es gelten 2.000 Euro pro Monat. Das heißt, wird dieser monatliche Freibetrag nicht ausgenutzt, verfällt dieser Teil. Er lässt sich nicht auf andere Monate übertragen", so Richterstetter. Auch wer erst im Laufe des Jahres mit dem Job beginnt oder nur in einzelnen Monaten arbeitet, kann den Bonus nur für diese Monate nutzen. Beginnt die Beschäftigung beispielsweise im Juli, stehen auch nur für sechs Monate jeweils 2.000 Euro steuerfrei zur Verfügung. Nicht genutzte Freibeträge aus den Vormonaten gehen verloren. Unregelmäßige Arbeitszeiten erschweren die Planung Nicht in jedem Job sind die Arbeitszeiten klar geregelt. Manchmal muss man Kollegen kurzfristig vertreten, die Stundenanzahl erhöhen oder hat einen Job als Saisonarbeiter. Auch solche schwankenden Gehälter können dazu führen, dass der Freibetrag unbemerkt überschritten wird. In Monaten mit höherem Verdienst fällt dann wieder anteilig Steuer an. "Gerade in Bereichen wie der Pflege, Gastronomie, bei Schichtarbeit oder als Taxifahrer kann das Problem auftreten", sagt die Steuerexpertin. "Je unregelmäßiger der Job, desto wichtiger die Planung. Das sollte man im Hinterkopf behalten, um nicht von höheren Abzügen überrascht zu werden." Arbeitgeber setzt Aktivrente nicht um Auch wenn sie so heißt, ist die Aktivrente keine echte Rente , sondern ein Steuervorteil. Sie müssen sie daher nicht bei der Rentenversicherung beantragen, sondern der Arbeitgeber muss den Freibetrag bei der monatlichen Lohnabrechnung berücksichtigen. "Ob das geschehen ist, merkt man in der Regel schnell an der Höhe des monatlichen Nettogehalts. Damit von Anfang an alles richtig läuft, gehen Arbeitnehmer am besten aktiv auf ihren Arbeitgeber zu und melden ihm, dass sie zur Aktivrente berechtigt sind", rät Richterstetter. Aber auch wer erst später feststellt, dass der Freibetrag nicht angewendet wurde, kann das noch korrigieren lassen. In jedem Fall lohnt ein prüfender Blick auf die Gehaltsabrechnung . Schritt für Schritt erklärt: So verstehen Sie Ihre Gehaltsabrechnung Aktivrente gilt nur für einen Job Es kann auch vorkommen, dass der Arbeitgeber den Steuerfreibetrag der Aktivrente zu oft berücksichtigt – nämlich dann, wenn Sie mehrere sozialversicherungspflichtige Jobs ausüben. Der Steuervorteil kann in der Praxis nur über eine Lohnabrechnung genutzt und nicht auf mehrere Arbeitgeber verteilt werden. "Bei mehreren Jobs ist daher eine klare Zuordnung erforderlich", sagt Richterstetter. Aktivrentner müssen sich entscheiden, bei welchem Job sie den Freibetrag nutzen möchten, die Beschäftigungen können nicht zusammengerechnet werden. Wer den Freibetrag doppelt nutzt, fliegt spätestens auf, wenn das Finanzamt die elektronischen Daten der Arbeitgeber erhält. "Es wird die Steuer dann korrekt festsetzen und womöglich eine hohe Nachzahlung fordern." Folgen für Witwenrente und Wohngeld bedenken Wer als Aktivrentner Zahlungen wie Witwen- oder Witwerrente , Wohngeld oder andere einkommensabhängige Leistungen erhält, sollte sich bewusst sein, dass diese durch einen höheren eigenen Verdienst sinken oder sogar ganz entfallen können. So wird zum Beispiel bei der Witwenrente eigenes Einkommen zu 40 Prozent angerechnet , sobald es einen bestimmten Freibetrag übersteigt . Von jedem zusätzlich verdienten Euro kommen dann nur noch 60 Cent bei Ihnen an. Das ist im Endeffekt zwar immer mehr, als wenn Sie nicht zusätzlich arbeiten würden, kann manch einem aber den Aufwand nicht wert sein. Lesen Sie hier, wie viel Witwenrente Sie bekommen, wenn Sie gleichzeitig eigene Rente beziehen . Anspruch, Höhe, Dauer: Sieben Irrtümer zur Witwenrente Steuerklasse beeinflusst die tatsächliche Ersparnis Je nach Steuerklasse fällt der Effekt der Aktivrente unterschiedlich hoch aus, das gilt vor allem für zusammenveranlagte Ehepaare. "Die Nettoentlastung kann dann geringer ausfallen als erwartet", sagt Steuerexpertin Richterstetter. Ist beispielsweise bei der Lohnsteuerklassenkombination 3 und 5 derjenige Partner Aktivrentner, der in Steuerklasse 5 veranlagt ist, wären die Abzüge deutlich höher als beim Partner, der nach Steuerklasse 3 besteuert wird. Lesen Sie hier, was Steuerklasse 5 für Ihre Rente bedeutet . Minijob oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung? Ähnlich wie bei Beziehern von Witwenrente , Wohngeld und Co. kann der Wechsel vom Minijob in einen sozialversicherungspflichtigen Job am Ende weniger lukrativ sein als gedacht. Denn die Aktivrente ist zwar bis zu 2.000 Euro steuerfrei, aber nicht sozialabgabenfrei. Gerade für Menschen, die nur knapp oberhalb der Minijobgrenze verdienen würden, lohnt sich ein genauer Blick auf die tatsächlichen Abzüge.