Frauen in die Parlamente: Muss wirklich der Staat für Parität sorgen, Frau Prien?
Die Koalition arbeitet an einer Wahlrechtsreform und will mehr Frauen in Parlamente holen. Aber es gibt Hürden. Frauenministerin Karin Prien (CDU) will es trotzdem probieren.
Frau Prien, die Koalition arbeitet an einer erneuten Wahlrechtsreform. Sie wollen einen verfassungskonformen Weg prüfen, damit Männer und Frauen künftig paritätisch in Parlamenten vertreten sind. Was schlagen Sie vor?
Mich treibt die Frage der Repräsentationskrise unseres demokratischen Systems um. Zuallererst müssen wir überhaupt wieder dafür sorgen, dass die Männer und Frauen, die in ihren Wahlkreisen gewählt werden, auch tatsächlich wieder ins Parlament einziehen. Wenn wir das nicht schnell zusammen hinkriegen, führt das aus meiner Sicht zu mehr Politikverdrossenheit. Ein Gelingen einer Reform, an deren Ende alle direkt gewählten Abgeordneten auch wirklich im Deutschen Bundestag sitzen, ist zentral für diese Koalition.
Karin Prien: Wahlrechtsreform nicht an Parität geknüpft
Schon diese Wahlrechtsfrage ist hochkomplex, die Kommission tagt bereits deutlich länger als geplant. Und nun soll auch noch die Gleichstellung von Frau und Mann in Parlamenten mitverhandelt werden?
Mir ist wichtig: Die Arbeit der Wahlrechtskommission ist nicht im Sinne eines Junktims mit der Paritätsfrage verbunden. Wir haben aber im Koalitionsvertrag verabredet, uns in diesem Zuge auch die ungelöste Frage der angemessenen Repräsentation von Frauen anzuschauen. Ich setze mich seit Jahren für dieses Ziel ein und als Frauenministerin werde ich nicht damit aufhören. Deshalb halte ich es für richtig, bei allen verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten, das breit zu debattieren und den Versuch zu unternehmen, einen verfassungskonformen Vorschlag für diese Frage zu finden.
In Thüringen und Brandenburg haben Gerichte Paritätsgesetze gekippt, weil sie der grundgesetzlich geschützten Partei- und Wahlfreiheit widersprachen. Sind Sie sicher, dass so ein Gesetz überhaupt möglich ist?
Auch der Gleichberechtigungsauftrag hat Verfassungsrang. Das hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt. Die Abwägung ist komplex, aber es gibt Vorschläge dazu. So sehr, wie unsere Demokratie von vielen Seiten unter Druck ist, müssen wir in Deutschland die Fähigkeit haben, eine ruhige, sachliche Debatte über diese Frage zu führen, ohne uns in Grabenkämpfen zu verlieren.
In vielen Parteien gibt es längst freiwillige Selbstverpflichtungen. Die funktionieren sehr gut. Warum auf staatliche Vorgaben setzen, wenn es Parteien selbst regeln können?
Für mich zählt das Ergebnis. Derzeit sinkt der Frauenanteil in Bundes- und Landesparlamenten sogar wieder. Die bisherigen Regeln helfen offenkundig nicht in ausreichendem Maß. Deshalb geht es aus meiner Sicht um die Frage, wie man die Repräsentation von Frauen verfassungskonform verbessert. Das ist angesichts der bisherigen Rechtsprechung schwierig genug.
Die CDU trägt stark zum niedrigen Frauenanteil in Parlamenten bei, weil es in Ihrer Partei keine 50-Prozent-Quote für Listen gibt. Wäre das nicht der einfachere Weg?
Ich bin der festen Überzeugung, dass wir in Sachen Parität auch in der CDU vorankommen müssen. Viele Landesverbände der CDU haben sich auch schon auf den Weg gemacht, und entwickeln Lösungen. Ich sehe mich als Bundesministerin da auch in der christdemokratischen Tradition von Rita Süssmuth – das ist Teil ihres Vermächtnisses. Viele andere Frauen und Männer in meiner Partei sehen es genauso. Wir sind allerdings – zum Glück – auch die Partei, die die meisten Direktmandate gewinnt. Da würden auch paritätische Listen nicht helfen. Wir müssen deshalb die Rahmenbedingungen für Frauen in der Politik grundsätzlich verbessern. An dieser Aufgabe hat sich in den vergangenen Jahrzehnten nicht viel verändert. Leider.
Aus der SPD wird die Frage der Parität zur Bedingung für eine Wahlrechtsreform erklärt. Würde sich die Union darauf einlassen?
Es wurde in den Koalitionsverhandlungen keine Verknüpfung dieser beiden Themen vereinbart, da wird sich die SPD bewegen müssen. Beim Wahlrecht geht es um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unser demokratisches System. Wir müssen vor der nächsten Wahl die kontraproduktive Entwicklung zurückdrehen, dass Wahlkreise nicht mit einem Abgeordneten im Bundestag vertreten sind. Das ist eine Frage der Glaubwürdigkeit und Nachvollziehbarkeit von Wahlen. Das steht unabhängig von der Frage, ob uns ein verfassungskonformer Vorschlag zur Parität gelingt. Wir müssen doch als aufgeklärte Gesellschaft fähig sein, das eine Problem in der Wahlrechtskommission zu lösen und gleichzeitig über das andere Problem zu diskutieren.
Aus der FDP wurde ihnen vorgeworfen, die Prüfung von Parität komme einer „Prüfung der Abschaffung freier und gleicher Wahlen“ gleich. So sagte es Wolfgang Kubicki. Wie erklären Sie sich diese Schärfe?
Genau das ist mein Punkt. In anderen europäischen Ländern werden diese Paritätsdebatten sehr viel unaufgeregter geführt. Mir scheint diese Härte Teil einer gesellschaftlichen Entwicklung, in der Gleichstellungsfragen vermeintlich keine Relevanz mehr haben. Dem widerspreche ich entschieden. Wolfgang Kubickis FPD hat in der deutschen Geschichte viele liberale Frauen hervorgebracht, die mir da sicher rechtgeben würden.