Landtags-Statistik: Große Unterschiede bei Mitarbeiterzahl der Abgeordneten
Einige Abgeordnete beschäftigen deutlich mehr Mitarbeiter als andere – Spitzenreiter ist ein AfD-Mitglied mit 15 Angestellten. Wie kommen solche Unterschiede zustande?
Jeder Abgeordnete des Landtags beschäftigt im Schnitt 5,17 Mitarbeiter. Bei einem AfD-Abgeordneten sind es sogar 15. Diese Zahlen ergeben sich aus einer Statistik der Landtagsverwaltung, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die "WAZ" hatte zuvor darüber berichtet.
Laut der Statistik beschäftigt jeder CDU-Abgeordnete im Schnitt 5,18 Mitarbeiter. Bei der SPD sind es 5,66, bei der FDP 4,67, bei den Grünen 3,56. Die AfD sticht mit 8,5 Mitarbeitern pro Abgeordneten heraus.
Wer bei der AfD gleich 15 Menschen beschäftigt, teilte die Landtagsverwaltung nicht mit. Auch die Fraktion machte dazu keine Angaben: "Wir bitten um Verständnis, dass wir uns zu Personalangelegenheiten grundsätzlich nicht äußern und als Landtagsfraktion nicht für die Abgeordnetenbüros sprechen."
Bei der CDU gibt es nach Angaben der Parlamentsverwaltung ein Mitglied des Landtags, das gleich zehn Mitarbeiter beschäftigt. Bei SPD und Grünen liegt der Höchstwert jeweils bei neun Angestellten, bei der FDP hat ein einzelnes Mitglied des Landtags acht Mitarbeiter.
Abgeordnete können selbst über Personal entscheiden
In allen Fällen geht es nur um die reine Anzahl der Köpfe - nicht um die Frage, ob die Menschen Vollzeit arbeiten. Da die Abgeordneten laut Landtag "zwischen Mindestlohn und einschlägigen Richtsätzen" bezahlen können, was sie wollen, kann man aus den Gehältern keine Stunden berechnen.
Aktuell liegt die Mitarbeiterpauschale für jeden Abgeordneten bei maximal 10.208 Euro. Auf wie viele Menschen ein Abgeordneter dieses Geld aufteilt, liegt bei ihm - es gibt aber feste Obergrenzen.
Die Fraktionen halten sich bei der Personalpolitik ihrer Abgeordneten raus. So sagte ein Sprecher der SPD-Fraktion, da "klare und sehr weitreichende gesetzliche Regelungen und vom Ältestenrat erlassene Ausführungsbestimmungen bestehen, bedarf es keiner fraktionsinternen Regelungen."
Beschäftigung von 85-Jähriger sorgt für Debatten
Die Beschäftigung einer 85-Jährigen auf Minijob-Basis beim AfD-Abgeordneten Klaus Esser hatte zuletzt für Aufsehen gesorgt. Nachdem der "Spiegel" eine mögliche Scheinbeschäftigung in den Raum gestellt hatte, ließ Landtagspräsident André Kuper (CDU) die Ausgleichszahlungen an Esser für die Angestellte zunächst stoppen.
Der AfD-Abgeordnete bestreitet die Vorwürfe: Die Seniorin sei "geistig sehr fit" und bereite aus dem Homeoffice heraus etwa Kleine Anfragen oder Anträge vor. "Gesellschaft und Parlament reden viel über Teilhabe von älteren Menschen – wenn man das dann in der Praxis umsetzt, soll es plötzlich falsch sein", sagte Esser.