Streit um Post bei X: Gürth vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen
Ein CDU-Abgeordneter, ein gesperrter Post und die Frage: Wo endet Meinungsfreiheit, wo beginnt Volksverhetzung? Was Detlef Gürth und die Staatsanwaltschaft sagen und wie das Urteil ausfällt.
Der CDU-Landtagsabgeordnete Detlef Gürth ist vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine viermonatige Bewährungsstrafe für den Politiker gefordert. Staatsanwalt Benedikt Bernzen sagte in seinem Plädoyer vor dem Amtsgericht Aschersleben, Gürth habe mit seinem Post die Menschenwürde aller in Deutschland lebenden Afghanen angegriffen. "Da wird nicht differenziert", sagte Bernzen. Gürth sei es mit seinem Post um politische Effekthascherei gegangen, er habe das Klima gegen in Deutschland lebende Migranten angeheizt.
In der Sache geht es um einen Post Gürths auf der Plattform X. Nach dem Messerangriff eines Afghanen in Wolmirstedt während des Eröffnungsspiels der Fußball-EM im Juni 2024 war auf dem Profil des Politikers unter anderem zu lesen gewesen: "Wir füttern sie durch und dann ermorden sie unschuldige Menschen. Dieses Pack muss raus aus Deutschland". Der Beitrag wurde später gesperrt.
Vor Gericht wurde in der Verhandlung ausführlich darüber debattiert, wer genau mit dem Begriff "Pack" gemeint war und wie das auszulegen sei. Ging es dabei um ausländische Straftäter oder um alle Afghanen?
Richter Christian Häntschel sagte in der Urteilsbegründung, die Äußerung umfasse straffällige Afghanen. Er sehe auch nicht, dass damit zum Hass aufgestachelt werde.
Gürth: "Das war ein emotionaler Ausdruck"
Gürth hatte zuvor gesagt, ihm sei es um eine Äußerung zu Straftätern gegangen, nicht um die pauschale Abwertung einer Volksgruppe. Seine Äußerung sei nicht klug, sei aber auch nicht berechnend gewesen. "Das war ein emotionaler Ausdruck", sagte Gürth. Auch die Innenministerkonferenz habe sich zu dieser Zeit damit befasst, ob ausländische Straftäter abgeschoben werden könnten.
Gürths Verteidiger, Philipp Gehrmann, bezeichnete den Post als "spontane Momententscheidung". Die Formulierung sei zugespitzt, gleichwohl aber von der Meinungsfreiheit gedeckt. Der Post sei ein scharfer und polemischer Meinungsbeitrag gewesen. Er beantragte Freispruch.
Oberlandesgericht hob Urteil auf
Das Amtsgericht Aschersleben hatte auf Antrag der Staatsanwaltschaft zunächst einen Strafbefehl gegen Gürth verhängt. Der Abgeordnete sollte 18.000 Euro zahlen. Gürth akzeptierte den Strafbefehl nicht, deshalb war es zur Hauptverhandlung gekommen. Dort war Gürth vor einem Jahr vom Amtsgericht Aschersleben freigesprochen worden.
Das Oberlandesgericht Naumburg hob das Urteil später jedoch auf, es bemängelte Lücken bei den getroffenen Feststellungen. Vor einer anderen Abteilung des Amtsgerichts war es zur erneuten Verhandlung gekommen.