Bundesweiter Aktionstag: Manipuliertes Video zeigt Schüsse auf Merz - Durchsuchung
Im Rahmen eines bundesweiten Aktionstages gegen Hass im Internet erhält auch ein Mann aus MV Besuch von der Polizei. Er hatte unter anderem ein gewalttätiges Video gepostet - mit Bundeskanzler Merz.
Unter anderem wegen des Postens eines manipulierten Videos mit Gewaltfantasien gegen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat ein Mann aus Mecklenburg-Vorpommern Besuch von der Polizei bekommen. Beamte hätten am Mittwoch die Wohnung des 34-Jährigen im Bereich Parchim (Landkreis Ludwigslust-Parchim) durchsucht, sagte ein Sprecher des Landeskriminalamtes (LKA) von Mecklenburg-Vorpommern. Der Mann habe ein Video gepostet, "in dem Friedrich Merz mit Gewehren erschossen wird".
Außerdem habe er in verschiedenen sozialen Netzwerken Bilder veröffentlicht, die volksverhetzend seien beziehungsweise verbotene Symbolik extremistischer Art enthielten. "Wir haben ein Laptop und ein Handy beschlagnahmt."
Bundesweiter Aktionstag
Die Aktion fand laut Sprecher im Rahmen eines bundesweiten Aktionstages gegen Hasspostings statt. Laut Bundeskriminalamt (BKA) gingen Strafverfolgungsbehörden am Mittwoch in allen 16 Bundesländern gegen die Verbreitung strafbarer Inhalte im Internet vor. Grundlage waren demnach rund 140 Ermittlungsverfahren.
In Mecklenburg-Vorpommern konzentrierten sich die Aktionen neben der Durchsuchung im Bereich Parchim noch auf drei weitere Fälle im Ostteil des Landes mit mehreren Beschuldigten. Dabei gab es keine Durchsuchungen. Allerdings waren fünf Vernehmungen angesetzt. Allerdings fand laut LKA-Sprecher keine statt, weil die Tatverdächtigen absagten oder nicht erschienen, was ihr Recht sei, da es sich nicht um staatsanwaltschaftliche Vorladungen handle.
Politische Motivation zweimal unklar, zweimal rechts
Gegen den 34-Jährigen aus Ludwigslust-Parchim wird laut LKA wegen der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten ermittelt. Die politische Motivation war demnach bislang nicht klar erkennbar, weshalb diese unter sonstiger Zuordnung laufe. In den übrigen drei Fällen gehe es um den Vorwurf der Volksverhetzung beziehungsweise des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Auch hier werde einer der Fälle mit Blick auf die politische Motivation unter Sonstiges geführt. Die übrigen zwei Fälle entfielen auf eine rechte politische Motivation.
Laut BKA haben die bundesweiten Maßnahmen auch das Ziel, die Beschuldigten, die zum Teil bereits mehrfach mit entsprechenden Inhalten in Erscheinung getreten sind, zu sensibilisieren, dass auch Straftaten im Internet reale Folgen haben.
Die Verbreitung strafbarer Inhalte im Internet könne Nährboden für eine Radikalisierung und Impulsgeber für Gewalttaten sein. Bürgerinnen und Bürger könnten dagegen vorgehen, indem sie strafbare Inhalte im Internet bei der Polizei anzeigen und diese Anbietern von sozialen Netzwerken oder auch Landesmedienanstalten melden.