Wirtschaftsinstitute werfen Finanzminister Klingbeil vor, Investitionsgelder genutzt zu haben, um Haushaltslöcher zu schließen. Der weist den Vorwurf zurück. Und sein Haus wirft den Instituten vor, Fakten ignoriert zu haben. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat den Vorwurf der Zweckentfremdung des milliardenschweren Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaschutz zurückgewiesen. Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung im Jahr 2025 hätten die Mittel des Bundes aus dem 500 Milliarden schweren Sondertopf erst seit Oktober vergangenen Jahres verwendet werden können, sagte Klingbeil am Donnerstag. Auch bei den Mitteln für die Länder gab es Verzögerungen: Die 100 Milliarden Euro – also ein Fünftel des Sondervermögens – stünden den Bundesländern erst seit diesem Jahr zur Verfügung. Klingbeil verwies zudem darauf, dass das Ziel des Sondervermögens – eine Steigerung der Investitionsquote – trotz der besonderen Haushaltslage im vergangenen Jahr erreicht wurde. "Für mich war trotzdem wichtig, dass wir im Jahr 2025 schon zeigen, wir schieben die Investitionen an", sagte er. Im Jahr 2025 habe es Investitionen in Höhe von 87 Milliarden Euro gegeben, was einer Steigerung von 17 Prozent entspreche. "Das ist sehr wichtig, dass wir diese ersten Schritte gegangen sind." Vorwurf der Trickserei Zwei führende Wirtschaftsforschungsinstitute hatten in Berechnungen dargelegt, dass der ganz überwiegende Teil des Sondervermögens bislang nicht für zusätzliche Investitionen, sondern zum Stopfen von Haushaltslöchern verwendet wurde. Damit seien die Mittel zweckentfremdet worden, teilten das Münchner Ifo-Institut und das IW Köln am Dienstag fast unisono mit. Die Institute kommen dabei – je nach Rechengrundlage – zu unterschiedlichen Ergebnissen: Nach Darstellung des Ifo-Instituts habe der Bund 95 Prozent der Investitionen aus dem Sondervermögen "zweckentfremdet", laut Berechnungen des IW Köln sind es 86 Prozent. Das 500 Milliarden Euro schwere Sondervermögen war noch vom alten Bundestag mit den Stimmen von CDU , CSU , SPD und Grünen eingerichtet worden. Es läuft über einen Zeitraum von zwölf Jahren. Geknüpft ist das Geld daran, dass es nur für zusätzliche Investitionen genutzt werden darf, die nicht ohnehin im Haushalt vorgesehen sind. Das hatten die Grünen zur Bedingung gemacht für ihr Ja zur Verfassungsänderung. Finanzministerium: Studien ignorieren wichtige Fakten Im Bundesfinanzministerium wehrte man sich am Mittwoch gegen die Vorwürfe der Wirtschaftsinstitute und warf diesen wiederum Unseriosität vor. Der Vorwurf der Zweckentfremdung sei "falsch", hieß es aus Kreisen des Ministeriums. Die Institute ignorierten einen "ganz zentralen Punkt", nämlich die unterschiedlichen haushaltspolitischen Rahmenbedingungen zwischen 2024 und 2025, die in der Studie als Vergleichsjahren herangezogen wurden. So habe die vorläufige Haushaltsführung bis Oktober 2025 zur Folge gehabt, dass die Ressorts erst im letzten Quartal Zugriff auf die Mittel des Sondervermögens erhielten. Auch habe man 2024 mit einer deutlich größeren Finanzlücke gerechnet. Hätte man die damalige Finanzplanung in einen Haushalt umsetzen müssen – wozu es aufgrund des Regierungsbruchs nicht kam -, "wären die Investitionen ohne Zweifel deutlich niedriger ausgefallen" – und damit 2025 vergleichsweise höher. Auch sei mit dem schuldenfinanzierten Anstieg der Verteidigungsausgaben der Bundeshaushalt 2025 insgesamt gewachsen. Die Investitionsquote beziehe sich damit auf ein größeres Finanzvolumen. Dies werde in den Studien nicht beachtet. Sondervermögen soll erst 2026 richtig wirken Das Klingbeil-Haus legte zudem Zahlen vor, die belegen sollen, dass der eigentliche "Lackmustest" für das Sondervermögen erst das Jahr 2026 sei. Dann sollen nämlich die Investitionen aus dem Sondervermögen so richtig anlaufen. Während von 87 Milliarden Euro an Investitionen 2025 rund 24 Milliarden Euro auf das Sondervermögen entfielen, plane der Bund 2026 mit rund 120 Milliarden Euro an Investitionen, von denen 58 Milliarden Euro auf das Sondervermögen entfallen sollen, heißt es aus dem Finanzministerium. Die im Deutschen Bundestag vereinbarte Investitionsquote von 10 Prozent im Kernhaushalt werde sowohl 2025 als auch für den Bundeshaushalt 2026 eingehalten. Damit sei das Kriterium der "Zusätzlichkeit" von Investitionen verfassungsrechtlich und finanzpolitisch erfüllt. Die Zusätzlichkeit hatten damals die Grünen hineinverhandelt, um zu verhindern, dass die Regierung das Sondervermögen für konsumtive Ausgaben nutzt. Kommt die Verfassungsklage? Im politischen Berlin haben die Studien der Institute für Aufregung gesorgt. Während man in der SPD darauf verweist, dass der Sondertopf erst 2026 seine Wirkung richtig entfaltet, vernimmt man beim Koalitionspartner kritische Töne. Der CDU-Abgeordnete Tilman Kuban äußerte Verständnis für Kritik. "Wenn man der Politik zu viel Geld in die Hand gibt und nicht vorher Reformen machen lässt, dann geht das häufig in eine falsche Richtung", so Kuban zu RTL/ntv. "Jetzt müssen wir nachjustieren." Harsche Kritik kam von den Grünen, die das Sondervermögen im Frühjahr 2025 mit ihren Stimmen im Bundestag ermöglicht hatten. "Diese Bundesregierung hat mit diesem Sondervermögen auch nicht klimaschützende Investitionen, sondern klimaschädliche Investitionen mitfinanziert", sagte die Vorsitzende des Haushaltsausschusses im Bundestag, Lisa Paus . "Damit verstößt sie gegen das Grundgesetz." Grünen-Fraktionschefin Dröge ging noch einen Schritt weiter. Sie warf Klingbeil vor, "absolut unehrlich" mit den Mitteln umzugehen und zu "tricksen": "Nach einem Jahr kann man die Bilanz ziehen: Lars Klingbeil ist ein schlechter Finanzminister, und die CDU kann mit Geld nicht umgehen", sagte sie. Dröge behielt sich auch eine Verfassungsklage in Karlsruhe gegen die Mittelverwendung vor. Ihrer Fraktion lägen zwei Rechtsgutachten vor, die darauf hindeuteten, dass eine Klage gegen die Zweckentfremdung vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg haben könnte. Für die schwarz-rote Koalition sind das beunruhigende Nachrichten.