Geldstrafen wegen illegalen Handels mit antiken Kunstschätzen in Hamburg
In einem Prozess um einen versuchten illegalen Handel mit antiken Kulturgütern hat das Hamburger Landgericht am Montag zwei Männer zu Geldstrafen von 900 Euro sowie 1200 Euro verurteilt. Nach Angaben einer Sprecherin gelten die Strafen wegen überlanger Verfahrensdauer allerdings als bereits vollstreckt. Die Taten ereigneten sich 2014. Laut Anklage boten die Beschuldigten einem Kurator eines Hamburger Museums unter anderem ein goldenes thrakisches Trinkhorn an.