Linz: Naturschutzgesetz in Oberösterreich Fall für VfGH
Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich (LVwG) hat beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) beantragt zu prüfen, ob das Streichen der aufschiebenden Wirkung bei Beschwerden im Naturschutzgesetz des Landes zulässig ist. Vor rund einem Monat habe man einen entsprechenden Gesetzesprüfungsantrag an den VfGH geschickt, bestätigte ein LVwG-Sprecher einen Bericht in den "Oberösterreichischen Nachrichten" am Montag. Man selbst habe Bedenken.