Google muss Negativ-Bewertung löschen
Ein Arzt kann die Löschung einer negativen Bewertung bei Google verlangen, auch wenn diese keinen Text enthält. Das Landgericht Lübeck hat in einem solchen Fall dem Kläger recht gegeben und Google auf Unterlassung verurteilt. Bei Zuwiderhandlung greift ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.