Fitnessstudios, Friseure, Tierparks: Diese Regeln gelten in Schleswig-Holstein ab 1. März
Die Landesregierung hat am Freitag eine Neufassung der Corona-Verordnung beschlossen. Demnach dürfen unter anderem Friseure, Tierparks, Fitnessstudios und Gartenbaucenter in Schleswig-Holstein ab dem 1. März wieder öffnen. Die neuen Regeln im Überblick.