BKA verfolgt Hatespeech: nicht so intensiv, wie möglich wäre
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Eigentlich sollten die digitalen Netzwerke ab dem 1. Februar 2022 strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt melden. Sie klagen jedoch gegen das einschlägige Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Trotzdem ist das BKA keineswegs untätig.