Urteil: Kein Anspruch auf Vaterschaftstest
Eine Frau, die den Mann, den sie für ihren Vater hält, zum Gentest zwingen wollte, ist mit ihrer Verfassungsklage gescheitert. Dem Recht, die eigene Abstammung zu kennen, ständen die Grundrechte der anderen von einer Klärung Betroffenen entgegen, sagte Vize-Gerichtspräsident Ferdinand Kirchhof.