aktuelle Informationen bezüglich Corona-Virus
Frei- und Hallenbäder und Sportanlagen
Mit dem Entscheid des Bundesrates von 28.10.2020 bleiben die Hallenbäder geöffnet
Für die Nutzung der Anlagen gelten weiterhin die Regelungen und Schutzkonzepte der Schwimmbad-Betreiber.
Bitte beachten!!!
Im Eingangsbereich der Hallenbäder sowie in den Garderoben gilt eine Maskenpflicht.
Wir bitten alle Kursteilnehmer, Begleitpersonen, Schwimmerinnen und Schwimmer sich an diese Regelung zu halten.