Flüchtlinge ausbilden: Wer in die Lehre geht, zahlt drauf
Von Sören S. Sgries
Heidelberg/Berlin. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks wirbt mit schönen Bildern aus der Backstube um seine Auszubildenden. Das Gehalt: 500 Euro im ersten Lehrjahr. "Fürs Kneten bekommst du Knete", so der markige Werbespruch dazu. Keine schlechte Summe - zumindest wenn man noch bei den Eltern im Kinderzimmer lebt. Oder die Bundesagentur für Arbeit aufstockt - dafür gibt es die "Berufsausbildungsbeihilfe". Für Studenten wäre es Bafög.
Was aber, wenn man allein in einem fremden Land lebt? Als Flüchtling? Dann kann das Ausbildungsgehalt sehr knapp werden. Zumal, wenn - wie jüngst aus Leimen berichtet - plötzlich die Kommune eine happige Miete für das Zimmer in der Flüchtlingsunterkunft verlangen muss, weil die Rechtslage es so vorsieht. Wer eigenes Geld verdient, der kann auch seine Wohnung bezahlen, so die grundsätzlich plausible Idee. Doch als Lehrling fehlen die Spielräume. Und unter bestimmten Bedingungen sind dem Staat die Hände gebunden, ausbildungswilligen Flüchtlingen finanziell unter die Arme zu greifen.
"Das ist absurd, niemand kann das wollen", sagt Baden-Württembergs Sozialminister Manne Lucha (Grüne) dazu. Dass ein Geflüchteter seine Lehre hinschmeißen müsse, nur um weiter Asylbewerberleistungen zu bekommen, das dürfe nicht sein. Also brachte Baden-Württemberg gemeinsam mit Hamburg einen Antrag in den Bundesrat ein, der die Bundesregierung auffordert, diese "Förderlücke" zu schließen. Am Freitag wurde dieser in der Länderkammer beschlossen.
"Wir lassen die Ausbildungsbetriebe nicht im Regen stehen", lobt Lucha sich selbst. Und sicherheitshalber weist er darauf hin, dass dem Staat keine Mehrkosten entstehen müssten: Schließlich würden derzeit (wieder) Leistungen gewährt, wenn die Ausbildung oder das Studium abgebrochen würden. "Momentan investieren wir nicht in Perspektiven, sondern hindern Menschen daran, beruflich auf eigenen Füßen zu stehen und langfristig von Transferleistungen unabhängig zu sein", so Lucha.
Es ist eine Meinung, die auch der FDP-Bundestagsabgeordnete Jens Brandenburg teilt. "Ausbildungs-Verhinderungsprämie" nennt er die aktuelle Regelung. Noch bis zum Herbst fordert er einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der das Problem beheben soll. "Abwarten ist keine Lösung", so der Abgeordnete aus dem Rhein-Neckar-Kreis.
Brandenburg hat zu dem Thema eine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Die Antworten liegen der RNZ jetzt vor - und sie offenbaren überraschende Wissenslücken. Die Rechtslage sieht vor, dass bei laufenden Asylverfahren, die länger als 15 Monate dauern, zwischen "Gestatteten" und "Geduldeten" unterschieden wird. Jeweils gibt es unterschiedliche Ansprüche, auch Ausnahmeregelungen. Aber: Theoretisch kann jeder in die "Förderfalle" tappen.
Wie viele Personen das betrifft? "Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor", so die knappe Auskunft. Allerdings betreffe das Problem immer weniger Fälle, "wenn sich die Dauer der Asylverfahren, wie geplant, weiter verkürzt". Ende 2017, das geht aus alten Zahlen hervor, lag die durchschnittliche Verfahrensdauer noch bei 10 Monaten. Auch über die Zahl der gestatteten oder geduldeten Personen, die ein Studium oder eine Ausbildung begonnen haben, kann man keine Auskunft geben. "Diese Statistik muss die Bundesregierung schnellstmöglich führen", so die FDP-Forderung.
Die Landtags-SPD blickt im Übrigen gleich auf den nächsten Schritt. "Es ist erfreulich, wenn eine Förderlücke geschlossen werden soll", kommentiert SPD-Wirtschaftsexperte die Bundesratsinitiative. "Aber das bringt wenig, wenn danach doch abgeschoben wird und dem Unternehmen im Endeffekt die wichtige Arbeitskraft verloren geht."