Heidelberg: Stadt regelt Vermietung öffentlicher Räume an Parteien
Heidelberg. (rnz/mare) Der Aufschrei war groß, als die Jugendorganisation der AfD im März den Hilde-Domin-Saal in der Stadtbücherei für eine Parteiveranstaltung anmietete. Es folgte eine Debatte darüber, ob und wie politische Parteien öffentliche Räume nutzen können. Nun hat die Stadt ein Konzept erarbeitet, die die Vermietung von stadteigenen Räumen an Parteien regelt. Es muss aber noch den Gemeinderat passieren, wie die Stadtverwaltung mitteilt.
Demnach sollen künftig alle städtischen Räume in drei Kategorien eingeteilt werden: In die erste Kategorie fallen Räume, die Parteien nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz offenstehen sollen. In der zweiten Kategorie befinden sich die Räume, bei denen der jeweils zuständige Hauptmieter frei entscheiden kann, ob er an Parteien vermieten möchte oder nicht. Die Räume in der dritten Kategorie sollen künftig grundsätzlich nicht mehr an politische Parteien vermietet werden.
Die Gründe hierfür sind unterschiedlich. In einigen Gebäuden muss der ungestörte Dienstbetrieb gewährleistet sein, in Jugend- und Kulturhäusern sind die Nutzerkreise eindeutig anders definiert und in manchen Sporthallen gibt es sonstige sachliche Gründe (zum Beispiel keine Bestuhlung oder keine Zulassung als Versammlungsstätte).
Oberbürgermeister Eckart Würzner begründet das Konzept: „Wir leben in einer Demokratie und dazu gehören öffentliche Diskussionen und Veranstaltungen von Parteien. Als Stadt möchten wir diese auch weiterhin in unseren Räumlichkeiten ermöglichen – selbst wenn manche der dort vorgetragenen Botschaften im weltoffenen Heidelberg schwer zu ertragen sind."
Aber es könne nicht sein, dass die Stadt allen politischen Gruppierungen die Türen zuschlägt, weil einige wenige negativ auffielen. "Mit unserem Konzept bieten wir den Parteien eine Reihe von städtischen Räumlichkeiten an. Wir schützen aber auch einige besonders sensible Bereiche“, so das Stadtoberhaupt
Grundsätzlich sollen bei Raumvermietungen künftig jene Parteien, ihre Jugendorganisationen oder Wählervereinigungen berücksichtigt werden können, die in der Stadt Heidelberg oder im Rhein-Neckar-Kreis einen Orts- oder Kreisverband haben. Zudem muss bei der jeweiligen Veranstaltung, für die Räume angemietet werden, ein konkreter gemeindepolitischer Bezug zur Stadt Heidelberg gegeben sein.
Das entsprechende Konzept wird ab dem 11. Juli in den gemeinderätlichen Gremien besprochen.