Mannheim: RNF stellt Insolvenzantrag
Mannheim. (rnz/mare) Der Fernsehsender Rhein-Neckar-Fernsehen (RNF) ist insolvent. Das 1982 gegründete Unternehmen sei durch erhebliche Veränderungen in seinem Marktumfeld in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, teilte das Unternehmen am Donnerstag mit. Beim Insolvenzgericht Mannheim wurde ein Antrag eingereicht, die Firma kündigt einen harten Sanierungskurs an.
Hauptursache für die Insolvenz ist das Ende der Produktion des TV-Regionalfensters Rhein-Neckar, das RNF von 1986 bis 2016 für RTL produziert hatte. Bei der Anschlusslizenzierung im Frühjahr 2016 kam nicht erneut RNF, sondern ein anderer Bewerber zum Zuge. Nach einem Streit produzierte RNF das Regionalfenster im Auftrag des neuen Lizenznehmers noch bis Juli 2017, danach übernahm dieser die Produktion.
RNF beschäftigt 45 Mitarbeiter in Voll- und Teilzeit, zusätzlich studentische Hilfskräfte sowie Freie Mitarbeiter.
Durch den Verlust des RTL-Regionalfenster verlor RNF unerwartet Umsatz in Höhe von jährlich rund 1,4 Millionen Euro. Trotz eines Erneuerungsprozesses konnte der Ausfall der größten Einnahmequelle nicht ausreichend kompensiert werden.
Daher seien weitergehende Restrukturierungsmaßnahmen notwendig. "Insbesondere muss die Kostenstruktur flexibler der jeweiligen Umsatzentwicklung angepasst werden können", heißt es in der Mitteilung.
Die Geschäftsleitung werde daher im Rahmen eines Insolvenzplanes das Unternehmen umfassend sanieren. Der tägliche Sendebetrieb und die Aktivitäten im Bereich der Auftrags- und Eventproduktionen werden im Rahmen des Planverfahrens - das heißt im Sanierungszeitraum - fortgeführt.
Beim Insolvenzgericht in Mannheim wurde ein entsprechender Insolvenzantrag gestellt, verbunden mit dem Antrag auf eine Eigenverwaltung. Dies bedeute, dass die bisherige Geschäftsführung, die durch einen insolvenzerfahrenen Berater erweitert wurde, den Geschäftsbetrieb selbst uneingeschränkt auch im Planverfahren fortführen könne.
Das Insolvenzgericht des Amtsgerichts Mannheim habe dieser Eigenverwaltung zugestimmt und lediglich - was die Insolvenzordnung vorsieht - einen vorläufigen Sachwalter, der eine gewisse Kontrollfunktion ausübt, zur Seite gestellt, heißt es abschließend.