Flächennutzungsplan: Gewerbe, Wohnen und Supermarkt für Nußloch
Nußloch. (axe) "Eigentlich nichts Neues", befand Ralf Baumeister (FDP/BfN) im Gemeinderat. Und richtig: Was im Vorentwurf zum nächsten Flächennutzungsplan für Nußloch niedergelegt ist, birgt keine Überraschungen.
Bekanntlich steckt der Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbands Heidelberg-Mannheim die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten für die Region ab. Der Vorentwurf zur Fortschreibung des Plans wird jetzt mit den Verbandsmitgliedern abgestimmt und kam so auch auf die Nußlocher Ratstische.
An neuerlichen Flächen für Betriebe sieht der Entwurf lediglich ein 5,1 Hektar großes Areal vor, das sich als "Erweiterung Gewerbegebiet Vordere Weid" direkt im Norden an die bisherigen Parzellen anschmiegt. Dass Nußloch hier auf absehbare Zeit gerne tätig würde, ist unter den Bürgervertretern unumstritten.
Ganz anders sieht das mit den beiden Arealen aus, die Raum für eine künftige Wohnbebauung eröffnen könnten. Da sind zum einen die 5,3 Hektar "Beim Seidenweg II/Steinäcker", die nördlich das Neubaugebiet arrondieren und von denen sich 3,8 Hektar als Bauland erschließen ließen.
Die verbleibenden 1,5 Hektar sind als "Sonderbaufläche Einzelhandel" ausgewiesen, weil schon seit Jahren die Ansiedlung eines Supermarktes im Norden der Gemeinde diskutiert wird.
Zum anderen will der Vorentwurf des Flächennutzungsplans im Süden der Kommune - unterhalb der Bismarckstraße - zusätzliche 9,2 Hektar für ein potenzielles Wohngebiet zulassen. Obschon eine Realisierung von niemandem ernsthaft erwogen wird, machten Ines Veits (Grüne) wie auch Dorle Terboven (FWV) unmissverständlich klar, dass weitere Neubaugebiete mit ihnen nicht zu haben sind.
Beide Fraktionen stimmten mehrheitlich gegen die Sitzungsvorlage. Anders Michael Molitor (SPD), der die Notwendigkeit von Wohnraum für junge Familien unterstrich, und Kay Kettemann (CDU), der mit den Vorratsflächen zufrieden war.
Flächen für den Natur- und Landschaftserhalt stellen europaweit die sogenannten FFH-Gebiete unter Schutz, wobei FFH für Flora-Fauna-Habitat steht. Um den europarechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, will das Karlsruher Regierungspräsidium für die bestehenden Flächen eine Rechtsverordnung erlassen.
Nußloch berühren die Schutzgebiete "Nördlicher Kraichgau" sowie "Steinachtal und Kleiner Odenwald". Der Gemeinderat sagte diskussionslos Ja zur geplanten Verordnung.