Entscheidung nur nach Überlebenswahrscheinlichkeit: Bundestag beschließt Reform des Triage-Gesetzes
In Zukunft soll allein die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit lebensbedrohlich erkrankter Menschen den Ausschlag geben, wer bei begrenzten Kapazitäten intensivmedizinisch behandelt wird. Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend eine entsprechende Reform des Infektionsschutzgesetzes.