Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um das Ende der Einspeisevergütung nach 20 Jahren. Wer aktuell noch eine Solaranlage in Deutschland kauft, kann den erzeugten Solarstrom , den er nicht selbst verbrauchen kann, ins Stromnetz einspeisen. Für diesen überschüssigen Strom gibt es Geld, die sogenannte Einspeisevergütung . Die Vergütung wird zu einem festen Satz gezahlt und ist für 20 Jahre garantiert. Die Höhe der Einspeisevergütung hängt vom Datum der Inbetriebnahme ab. Entscheidend ist auch, ob der vollständige Solarstrom oder nur der Überschussstrom eingespeist werden (Voll- oder Teileinspeisung). Ein t-online-Leser hat bis vor Kurzem eine Einspeisevergütung erhalten, Ende 2025 ist die 20-jährige Garantiezeit ausgelaufen. Deshalb fragt er: "Wie viel Cent pro Kilowattstunde bekomme ich jetzt?" Vergütung für Solarstrom läuft weiter Auch wenn die Solaranlage über 20 Jahre alt ist, müssen Netzbetreiber für den eingespeisten Solarstrom Geld bezahlen. In diesem Fall richtet sich die Vergütung nach dem Börsenpreis des Stroms . Dabei wird der durchschnittliche Börsenstrompreis für das Gesamtjahr berechnet. Das nennt sich Jahresmarktwert Solar (JW Solar). Er wird jedes Jahr am Anfang des Folgejahres für das zurückliegende Jahr verkündet. Das heißt, für 2026 wird der Jahresmarktwert Anfang 2027 bekannt gegeben. Den Jahresmarktwert Solar können Sie auf der Webseite netztransparenz.de erfahren. Für 2025 lag der JW Solar bei 4,508 Cent pro Kilowattstunde Strom. Zusätzlich erheben die Netzbetreiber noch eine Pauschale für die Vermarktung des Stroms. Im Jahr 2026 beträgt diese 0,23 Cent pro Kilowattstunde. Die Abrechnung erfolgt erst am Jahresende, wenn der JW Solar feststeht. Energy Sharing oder Mieterstrom als Alternativen für Ü20-Anlagen Diese Anschlussvergütung für eine Ü20-Anlage greift automatisch, Sie müssen also nichts tun. Anlagenbetreiber können sich aber auch für Alternativen entscheiden. Eine Möglichkeit, die vor allem (aber nicht nur) in Mehrfamilienhäusern eine Option sein kann, ist Mieterstrom oder Energy Sharing: Dabei verkaufen Sie den Solarstrom an die Mieter bzw. an andere Parteien im Haus. Eigentümer werden dann zu Stromversorgern für ihre Mieter und Mieterinnen und schließen einen entsprechenden Vertrag ab. Grundsätzlich besteht ab 1. Juni 2026 auch die Möglichkeit, den Solarstrom an die Nachbarschaft zu verkaufen. Dazu muss man einen Energieliefervertrag abschließen und einen festen Preis vereinbaren – grundsätzlich darf dieser Preis auch 0 Euro betragen, falls Sie den Strom einfach abgeben möchten. Es kann aber auch eine zusätzliche Einnahmequelle sein und die Solaranlage noch wirtschaftlicher machen. Solarstrom teilen: Das steckt hinter dem Energy Sharing Solarstrom verkaufen : So funktioniert der Mieterstrom Für Anlagenbetreiber, die bisher Volleinspeiser waren – also ihren kompletten erzeugten Solarstrom ins Netz eingespeist haben – kann das Ende der Einspeisevergütung eine Möglichkeit sein, in den Eigenverbrauch zu wechseln. Dann können Sie Strom sparen, weil Sie weniger aus dem Netz beziehen und nur noch für den Überschussstrom die Vergütung nach dem JW Solar erhalten. Wer noch einen Heimspeicher oder ein Elektroauto besitzt – oder sich dann solche Geräte anschafft – kann besonders davon profitieren. Für die Umstellung müssen Sie den Netzbetreiber informieren, damit er die Photovoltaik-Anlage im Zählerschrank umklemmt, sodass der Solarstrom ins Haus fließt. Die Umstellung kostet einmalig einen niedrigen, dreistelligen Betrag. PV-Anlage modernisieren und neue EEG-Förderung erhalten Eine weitere Möglichkeit für die Ü20-Anlage kann die Modernisierung sein. Neue Solarmodule sind deutlich leistungsstärker als alte; der Ertrag kann sich also bedeutsam erhöhen. Sinnvoll ist das auch, wenn die bestehende Anlage ohnehin repariert werden müsste oder fehleranfällig geworden ist. Wer eine bestehende Anlage modernisiert, kann wieder die feste Einspeisevergütung bekommen, die ab dann erneut für 20 Jahre gilt. Das gilt aber nur noch für 2026. Ab 2027 soll die feste Einspeisevergütung abgeschafft werden , das ist zumindest der Wunsch der Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU). Sie hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Beschlossen ist er aber noch nicht. Die Regel würde für neue Anlagen ab 2027 gelten; für ältere Anlagen gilt der Bestandsschutz. Wer also noch 2026 eine Solaranlage ans Netz bringt, bekommt die 20-jährige Einspeisevergütung.