Die Bundesländer haben sich in den Fachausschüssen mit dem neuen Heizungsgesetz auseinandergesetzt. Das Urteil fällt vernichtend aus. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) steht vor einer weiteren Hürde. Das Gesetz, das das heute noch gültige "Heizungsgesetz" ersetzen soll, ist in den Ausschüssen des Bundesrates in weiten Teilen abgelehnt worden. Demnach schreiben die Fachpolitiker der Bundesländer, dass das Gesetz in seiner aktuellen Form "in die falsche Richtung weist" und "handwerklich mangelhaft" ist. Der Bundesrat könne das Gesetz in seiner aktuellen Form nicht annehmen, so der Tenor des 59-seitigen Dokuments. Die Kritik kommt aus dem federführenden Wirtschaftsausschuss und wird von den Ausschüssen für Agrarpolitik und Verbraucherschutz, dem für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und dem für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung mitgetragen. Der Finanzausschuss und der Rechtsausschuss haben dem Dokument zufolge keine Einwände erhoben. Am 12. Juni will der Bundesrat die Empfehlungen der Ausschüsse beraten und dann eine finale Stellungnahme an die Bundesregierung abgeben. Blockiert der Bundesrat das neue Heizungsgesetz? Die Entwicklung ist brisant, auch wenn das Gesetz im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist. Die Bundesländer haben also nicht die Macht, das GModG zu blockieren. Zunächst muss das Gesetz aber in den Bundestag, dort ist für den 11. Juni die erste Lesung vorgesehen. Ein Tag später tagt der Bundesrat. Und die scheint sich nun auf einen Showdown einzustellen. Denn mehrere Bundesländer haben noch ambitioniertere Klimaziele als der Bund: Hamburg , Niedersachsen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein wollen noch 2040 klimaneutral wirtschaften, Bremen plant dies sogar bis 2038. Deshalb fordern die Ausschüsse nun, dass die sogenannte Länderöffnungsklausel im Gesetz noch einmal angepasst wird . Die Länderöffnungsklausel ermöglicht es den Bundesländern, auch weitergehende Anforderungen an Heizungsanlagen zu stellen. Die Bundesregierung soll die Klausel deshalb so ausgestalten, "dass bisherige Anforderungen zu Erneuerbaren-Energien-Anteilen, Außerbetriebnahmen von fossilen Heizkesseln u. a. Maßnahmen im vorigen § 72 GEG im Einklang mit Landesklimaschutzzielen und -gesetzen ermöglicht werden". Der § 72 im Gebäudeenergiegesetz stammt noch aus der Merkel-Regierung und verpflichtet Eigentümer von besonders alten Heizungen, diese auszutauschen. Ferner bestimmt der Paragraf, dass nach 2045 keine fossilen Heizungen mehr betrieben werden dürfen. Kritik an Bio-Treppe und Grüngasquote Dieser Paragraf wird im neuen GModG komplett gestrichen – zum Unmut der Länder. Die von der Bundesregierung geplante "Bio-Treppe" und die Grüngasquote, die eine schrittweise Beimischung grüner Brennstoffe in Gas- und Ölheizungen vorsieht, nennen sie "bei Weitem nicht ausreichend, um die gesetzten Klimaziele zu erreichen". Das Gremium fordert deshalb, "dass das Betriebsverbot von fossilen Heizungen ab dem Jahr 2045 beibehalten wird." Außerdem schlagen die Fachpolitiker eine Anpassung der "Bio-Treppe" vor. Im aktuellen Entwurf soll der Anteil der biogenen Brennstoffe zehn Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040 betragen. Die Länder schlagen stattdessen eine jährliche Anhebung um fünf Prozentpunkte ab 2029 vor, damit ab 2045 die 100 Prozent gewährleistet sind. Zudem möchten sie, dass die "Bio-Treppe" schon rückwirkend für Heizungen gilt, die ab 2024 eingebaut wurden. Laut aktuellem Entwurf würde sie nur für Heizungen gelten, die ab Inkrafttreten des Gesetzes installiert wurden. Die Ländervertreter machen sich auch Sorgen um die Verfassungsmäßigkeit des neuen Gesetzes . Daran haben auch schon Juristen ihre Zweifel geäußert, da das Bundesverfassungsgericht 2021 geurteilt hat, dass heutige Bundesregierungen dafür Sorge tragen müssen, dass auch künftige Generationen in Deutschland sicher und in Würde leben können. Dies sehen die Fachausschüsse beim neuen Heizungsgesetz nicht gegeben, daher fordern sie entsprechende Anpassungen. Was passiert, wenn das GModG abgelehnt wird? Zuletzt schließen sich die Bundesländer der Auffassung des Normenkontrollrats an . Das Gesetz sei "handwerklich mangelhaft" und werde zu "übermäßiger Bürokratie und Beratungsaufwand" führen. "Der Bundesrat schließt sich der Auffassung des Nationalen Normenkontrollrates an, dass der vorliegende Regelungsentwurf nicht praxistauglich ist." Auch ohne die Zustimmung des Bundesrats kann das Gesetz beschlossen werden. Dies dürfte aber bei anderen Vorhaben für Probleme sorgen. Die Länder stören sich zunehmend daran, dass sie nicht immer konsultiert werden. Erst kürzlich hatte das Gremium deshalb die 1.000-Euro-Entlastungsprämie deshalb platzen lassen. Kommt es zu Verzögerungen beim Beschluss des GModG würde ab November 2026 dann für alle neuen Heizungen die 65-Prozent-Regel greifen : Danach dürften nur noch solche Anlagen installiert werden, die zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Möglich ist aber auch, dass die Länderkammer zustimmt, die Bundesländer aber dann eigene, strengere Vorgaben als auf Bundesebene erlassen. Der Stadtstaat Hamburg hat einen solchen Schritt bereits angekündigt. Die Kritik aus den Bundesratsausschüssen lässt erahnen, dass weitere Länder folgen könnten.