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Waffensammler falsch verdächtigt: "Über Jahre wurde ich kriminalisiert"

Ein Polizeibeamter in Schleswig-Holstein fällt durch Manipulationen und mögliche falsche Verdächtigungen auf. Doch die Staatsanwaltschaft ermittelt zunächst nicht – wollte sie einen Beamten schützen? Der Waffensammler Peter Frank aus Schwesing bei Husum wirft der Staatsanwaltschaft Flensburg vor, aktiv einen Polizeibeamten zu schützen. Der Polizeibeamte hatte Frank beschuldigt, er besitze scharfe Gewehrgranaten, die vom Kampfmittelräumdienst gesprengt werden müssten. Das stellte sich aber als falsch heraus, die Granaten waren lediglich Attrappen. Der Beamte ließ die Granaten trotzdem sprengen. Gegen Peter Frank wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, das aber eingestellt wurde. Frank zeigte deshalb den Beamten wegen falscher Verdächtigung an, doch die Staatsanwaltschaft ermittelte nur kurz gegen den Beamten und stellte das Verfahren dann schnell ein. Erst nachdem Franks Anwalt mehrmals bei der Staatsanwaltschaft insistiert hatte, nahm die Polizei die Ermittlungen wieder auf. Peter Frank sagt, man könne den Eindruck bekommen, dass der Polizeibeamte von der Staatsanwaltschaft geschützt und auf eine mögliche Verjährung der Tat gewartet werden solle. Die Ermittlungsbehörden in Schleswig-Holstein sahen in dem Waffensammler Peter Frank einen gefährlichen Waffennarren. Die Waffenbehörde, das Landeskriminalamt und sogar die amtierende Innenministerin Magdalena Finke unterstellten ihm unter anderem, illegal Waffen hergestellt zu haben und Kriegswaffen illegal zu besitzen. Sie machten aus ihm sogar einen verkappten Nazi, weil in seiner Sammlung historische Gegenstände aus der NS-Zeit waren. Neben Sammlerstücken aus der DDR und anderen Epochen. Nach mehreren Jahren Ermittlungen, Prozessen und vielen Berichten von t-online ist mittlerweile klar: Nichts davon stimmt. Sang- und klanglos eingestellt Die Prozesse wurden eingestellt. Peter Frank konnten keine Straftaten nachgewiesen werden. Er besaß seine 1.000 Sammlerstücke legal, klagt mittlerweile auf Schadenersatz, weil die Waffen vernichtet wurden, und holt nun zum Gegenschlag aus. Gegen einen Polizisten wird wegen Urkundenfälschung ermittelt. Und nun wird gegen diesen Polizisten auch noch wegen falscher Verdächtigung ermittelt. Und das, obwohl die Staatsanwaltschaft Flensburg solche Ermittlungen lange Zeit verhindert hatte. Für den Waffensammler Frank reiht sich das in ein Muster von Behördenversagen ein, das 2017 begann. Der Streit geht los: "So verschwanden 150 Waffen aus Behördenhand" Teil 2: Nun fehlen zentrale Dokumente Teil 3: Die befangene Richterin und die Aktenmanipulation Teil 4: LKA lässt Waffen verschwinden Teil 5: "Der größte Waffenskandal der Bundesrepublik" Teil 6: "Absolut tödlich" – Wie das LKA scharfe Waffen nicht erkannte Teil 7: Es knallte nur leise – Wie die Behörden eine scharfe Granate erfanden Teil 8: "Geplanter Prozessbetrug durch Waffenbehörde?" Teil 9: Jetzt wird in den eigenen Reihen ermittelt Damals wurden dem Waffensammler Frank bei mehreren Durchsuchungen in seinem Haus in Schwesig bei Husum Waffen fälschlicherweise weggenommen, die er als Sammlerstücke besaß. Angeblich, weil er nach mehreren Jahrzehnten als Waffensammler unzuverlässig geworden sei. Dabei hatte er die Waffenbehörde sogar selbst beraten, und diese hatte regelmäßig Hilfe für andere Fälle bei ihm erfragt. Aus den Ermittlungsakten geht hervor, dass sich eine Mitarbeiterin der Waffenbehörde vermutlich über eine Mail von Frank echauffiert hatte, in der er sie als "langsam" bezeichnete. Frank sieht darin den Auslöser für die späteren Schikanen. Bei einer Durchsuchung fanden die Behörden auch Gewehrgranaten. Die Polizeibeamten wollten diese dann sprengen lassen. Dabei hatte Frank die Granaten in Anwesenheit von Zeugen vor den Polizisten aufgeschraubt und gezeigt, dass diese keinen Sprengstoff enthielten, weil sie Attrappen waren. Doch der verantwortliche Polizist ignorierte das. Das Sprengkommando kam, buddelte ein Loch in Franks Garten, es gab einen Knall. Ob die Granaten tatsächlich gesprengt wurden, ist bis heute offen. Es wurden nie Restteile gefunden; es gibt sogar die Vermutung, Beamte hätten diese Gewehrgranaten in Privatbesitz genommen. Dazu hier mehr. Frank beauftragte Gutachter, um überprüfen zu lassen, ob die Granaten wirklich in dem Erdloch gesprengt worden waren. Das Ergebnis: ausgeschlossen. Daraufhin hatte Waffensammler Peter Frank Anzeige gegen den verantwortlichen Polizeibeamten und gegen Unbekannt gestellt – wegen falscher Verdächtigung. Und auch gegen unbekannt. Doch die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ohne Ermittlungen ein – kurz vor der Verjährungsfrist. Die Begründung: Die sichergestellten Gewehrgranaten seien lediglich zwei von zahlreichen Beweismitteln gewesen – ihr Auffinden habe den ohnehin bestehenden Tatverdacht gegen Frank nicht nennenswert erhärtet. Damit fehle es an einem zentralen Merkmal der falschen Verdächtigung: Die Aussage des Beamten hätte geeignet gewesen sein müssen, das Verfahren gegen Frank maßgeblich am Laufen zu halten oder den Verdacht erheblich zu erhärten. Beides sei hier nicht der Fall gewesen, so die Staatsanwaltschaft Flensburg in ihrem Einstellungsbescheid. Für Franks Anwalt Werner Linn ist das ein Skandal. "Dies würde bedeutet: Wenn ich wegen einer schweren Straftat verfolgt werde, sagen wir ein Tötungsdelikt, dann könnten mir beliebige weitere Straftaten unterstellt und dafür gefälschte Beweismittel untergeschoben werden", so Linn zu t-online. "Das hat nichts mehr mit einem Rechtsstaat zu tun." Peter Frank glaubt, dass hier der Polizeibeamte und auch die weiteren Beteiligten geschützt werden sollten. Er und sein Anwalt intervenierten und legten Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen ein. Unter Zeitdruck, denn die Straftat könnte verjähren. Darauf wies Franks Anwalt in der Beschwerde die Staatsanwaltschaft ausdrücklich hin. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen auf die Beschwerde hin zwar formal wieder aufgenommen, doch im Fall einiger Beschuldigter ist nach Wiederaufnahme der Ermittlungen tatsächlich die Verjährung eingetreten. Völlig unverständlich ist für Anwalt Linn, dass Frank auch noch die Kosten der angeblichen Sprengung der vermeintlich gefährlichen Gewehrgranaten tragen soll. Schwere Straftaten "angedichtet" Linn argumentiert, dass die Staatsanwaltschaft die Rechtslage falsch beurteilt habe: Entscheidend sei nicht, ob ein bestehender Verdacht verstärkt wurde, sondern dass einer der Polizeibeamten Peter Frank durch die fingierte Sprengung völlig neue, schwerere Straftaten unterstellt habe– nämlich den illegalen Besitz scharfer Kriegswaffen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz. Das sei nach einhelliger Rechtsprechung und Literatur eindeutig strafbar. Hinzu komme, dass der Beamte gewusst habe, dass die Granaten harmlose Dekostücke waren – Frank hatte sie ja schließlich vor Zeugen auseinandergeschraubt – und die Staatsanwaltschaft dennoch im Glauben gelassen habe, es handelte sich um scharfe Munition. Außerdem habe die Staatsanwaltschaft schlicht gar nicht ermittelt: Weder Beschuldigte noch Zeugen wurden befragt. Die Staatsanwaltschaft Flensburg bestätigte t-online lediglich, dass die Ermittlungen wiederaufgenommen wurden. Inhaltlich wollte sich die Staatsanwaltschaft, obwohl sie Herrin des Verfahrens ist, nicht äußern und verwies auf die Polizei. Im März dieses Jahres bekam Frank dann tatächlich Post von der Staatsanwaltschaft: Die Ermittlungen gegen den Polizisten seien wieder aufgenommen worden. Mittlerweile haben auch zwei Zeugen ausgesagt. Peter Frank wird auch noch eine Aussage machen. "Endlich passiert etwas", sagt Frank. "Über Jahre wurde ich kriminalisiert, die Fehler der Behörden unter den Teppich gekehrt. Das kann sich jetzt ändern." Ganz sicher, dass wirklich auch mit vollem Elan ermittelt wird, ist sich Frank nicht. Aber er will die Hoffnung nicht aufgeben.

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