Kriminalität: Sprengungen von Geldautomaten bleiben Einzelfälle in MV
Geldautomaten werden auch im Nordosten vereinzelt gesprengt. Täter hoffen dabei auf viel Beute. Sie müssen mittlerweile härtere Strafen befürchten.
Sprengungen von Geldautomaten bleiben in Mecklenburg-Vorpommern Einzelfälle. Bis Ende August wurden im Nordosten zwei Fälle registriert, wie das Landeskriminalamt (LKA) auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Im gesamten Vorjahr wurden ebenfalls zwei Fälle erfasst. In früheren Jahren waren die Zahlen teils deutlich höher – 2023 und 2018 wurden beispielsweise zwölf Fälle registriert.
Um Nachahmungen zu verhindern, werden nach LKA-Angaben bei Geldautomatensprengungen keine Angaben zu Schadenssummen an den Geräten sowie zum erlangten Bargeld gemacht.
Höhere Strafen bei Geldautomatensprengungen
In diesem Frühjahr wurde ein 55-Jähriger nach einer Sprengung eines Geldautomaten zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 55-Jährige im Oktober 2024 mit einem gestohlenen Auto an einen Geldautomaten vor einem Getränkemarkt in Klütz (Landkreis Nordwestmecklenburg) gefahren war und ein explosives Sauerstoff-Acetylen-Gasgemisch in den Automaten geleitet hatte. Als der Tresor durch die Sprengung nicht geknackt worden sei, sei der Mann ohne Beute geflohen.
In Rostock hatten Kriminelle im Februar einen Geldautomaten gesprengt. Zwei Tatverdächtige im Alter von 32 und 48 Jahren seien festgenommen worden, teilte das LKA damals mit. Die Polizei habe sie in der Nähe des Tatorts gestellt.
Im vergangenen Jahr hatte der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das höhere Strafen für Geldautomaten-Sprenger ermöglicht und Ermittlungsbehörden zusätzliche Befugnisse einräumt. Die Mindeststrafe stieg von einem auf zwei Jahre Haft. Wer bei der Sprengung andere Menschen schwer verletzt, muss sogar mit mindestens fünf Jahren Gefängnis rechnen. Bei gewerbs- oder bandenmäßigen Taten darf künftig die Telekommunikation der Verdächtigen überwacht werden. Strafen drohen zudem künftig auch für das unerlaubte Lagern, Transportieren und Weitergeben von Sprengstoff.