Entscheidung des Arbeitsgerichts: Daimler-Betriebsratswahl ungültig
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Die Betriebsratswahl in der Zentrale von Daimler ist vom Stuttgarter Arbeitsgericht für unwirksam erklärt worden. Beschäftigte in Gernsbach und Berlin, die organisatorisch zur Zentrale zählen, können von Stuttgarter Betriebsräten nicht ausreichend betreut werden, entschied das Gericht.