Volksbegehren zum Pflegenotstand ist unzulässig
![Volksbegehren zum Pflegenotstand ist unzulässig](https://www.welt.de/img/regionales/hamburg/mobile193063887/1861621967-ci23x11-w780/Urteil-ueber-Volksbegehren-zum-Pflegenotstand.jpg)
Sie kämpft für mehr Klinikpersonal und eine bessere Qualität in der Pflege. Mit einem Volksbegehren wollte eine Initiative ihre Forderungen durchsetzen. Sie scheiterte vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht.