Kein Widerspruch zu EU-Recht - Europäischer Gerichtshof: Deutschland darf Flüchtlingen ihren Wohnort vorschreiben
In der EU kann man seinen Wohnsitz frei wählen – eigentlich. Für Migranten in Deutschland gilt das aber nicht immer. Dies steht nicht im Widerspruch zu EU-Recht, meint der EuGH. Minister de Maizière sieht sich in Plänen für weitere Vorgaben bestärkt.