Inzest-Täter Josef Fritzl darf nicht in normales Gefängnis
24 Jahre lange hatte Josef Fritzl seine Tochter in einem Keller unter seinem Haus in Niederösterreich gefangen gehalten und sieben Kinder mit ihr gezeugt. 2009 wird er schließlich zu lebenslanger Haft verurteilt. Jetzt ist klar: In ein normales Gefängnis darf er vorerst nicht.