Ministerium klärt auf, wo man draußen rauchen darf
Seit dem 1. November darf in keinem Lokal in Österreich mehr geraucht werden. Das war Lokalbetreibern und Gästen unmissverständlich klar, da es auch keine Ausnahmeregelungen für die sogenannte Nachtgastronomie oder Shisha-Bars gab. Was allerdings bis jetzt für Unsicherheit sorgte, ist, wie es vor den Lokalen mit dem Rauchverbot aussieht - genauer: wenn ein Wirt seinen rauchenden Kunden einen Wetterschutz bieten möchte. Die Gastronomen hatten sich seit Inkrafttreten der Regelung Rechtssicherheit gewünscht - dem kam das Gesundheitsministerium am Montag nach.