"Tempo 10"-Zonen-Verbot: Ein Urteil mit wenig Folgen
Heidelberg. (hö) Ende letzten Jahres erklärte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Tempo-10-Zonen für unzulässig – weil es kein Verkehrsschild dafür gibt. Hat das Folgen für Heidelberg? Möglicherweise, aber nur in einem Fall: Die einzige Tempo-10-Zone gibt es im Quartier am Turm, in der Franz-Kruckenberg- und der Georg-Mechtersheimer-Straße – sichtbar an einem Schild und an einer "10" auf dem Asphalt. Was einigermaßen kurios ist, denn gerade die Franz-Kruckenberg-Straße ist zugleich auch ein verkehrsberuhigter Bereich – für den es sehr wohl Verkehrsschilder gibt.
Mit Rücksicht auf das Berliner Urteil will die Stadt nun die Rohrbacher Tempo-10-Zone aufheben, allerdings könne man "heute noch keine definitive Aussage dazu treffen, wann das geschehen wird und welche Regelung wir für den Bereich stattdessen vorsehen", so eine Stadtsprecherin auf RNZ-Anfrage. Nun gibt es zwar nur eine Zone mit Tempo 10, aber dafür mehrere Strecken, beispielsweise in der Unteren Rombach (Schlierbach), im Wieblinger Weg oder in der Carl-Bosch-Straße (Gewerbegebiet Weststadt). Strecken daher, weil sie nur eine und nicht mehrere Straßen – das wären dann Zonen – betreffen. Und was wird aus denen? Die bleiben, denn schließlich gibt es ja für die ein Verkehrsschild.
Neben solchen Zonen existieren auch verkehrsberuhigte Bereiche, die sowohl nur eine, aber auch mehrere Straßen betreffen können. Das Entscheidende für die Einrichtung eines solchen mit blauen Schildern ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereiches ist die sogenannte Niveaugleichheit, wie sie in der Straßenverkehrsordnung festgelegt ist: Es darf keine Gehwege geben. Und genau die gibt es nun im westlichen Rohrbach – deswegen wurde hier eine Tempo-10-Zone als "kleine Schwester" des verkehrsberuhigten Bereiches ausgewiesen. Das erklärt auch, weswegen Teile der Georg-Mechtersheimer-Straße beides sind – es kommt also auf das gleiche Niveau für alle Verkehrsteilnehmer an. Der Grund liegt vor allem darin, dass das Fehlen von separaten Gehwegen den Aufenthaltscharakter stärkt, deswegen dürfen verkehrsberuhigte Bereiche nur in Straßen mit wenig Verkehr eingerichtet werden.
Da nun durch das Gerichtsurteil Tempo-10-Zonen unzulässig geworden sind, kämen nur drei Lösungen in Betracht: der Umbau zu einem verkehrsberuhigten Bereich (eher unwahrscheinlich, da zu aufwändig), die Einrichtung einer Tempo-20- oder einer Tempo-30-Zone (wobei Tempo 20 am wahrscheinlichsten wäre). Denn die gibt es seit über 30 Jahren – und damit auch die entsprechenden Schilder.