Rhein-Neckar/Heidelberg: Forstämter warnen vor Waldbrandgefahr (Update)
Heidelberg. (RNZ/mün) Ein sonniges Osterwochenende steht an, aber das hat auch seine Schattenseite: Die Waldbrandgefahr steigt in der Region. Die Forstämter für Heidelberg und Rhein-Neckar-Kreis weisen darauf hin, dass schon jetzt die zweithöchste Stufe der Waldbrandgefahr im Rheintal und an der Bergstraße erreicht sei.
"Anhaltend gute Witterung bei fehlenden Niederschlägen trocknet den Waldboden und die Vegetation förmlich aus", wird Manfred Robens, Leiter des Kreisforstamtes im Rhein-Neckar-Kreis, in der Mitteilung zitiert. Ein Brand ist auch mit einer kleinen Zündquelle leicht entfacht und kann sich gerade in trockenem Laub und Reisig rasant ausbreiten, warnt er.
Das abgefallene Laub des Vorjahres ist völlig durchgetrocknet und brennt wie "Zunder", heißt es aus dem Heidelberger Rathaus. Da die vergangenen Wochen nahezu niederschlagsfrei waren, hat sich die Gefahrenlage von Tag zu Tag erhöht. Jetzt kommen noch die hohen Temperaturen dazu.
Die Waldbrandgefahr ist sehr stark an den Witterungsverlauf gebunden. "Es reichen schon wenige Tage mit langer Sonnenscheindauer, leichtem Wind und fehlendem Niederschlag, um die Waldbrandgefahr von geringem Niveau in die höchste Stufe zu bringen", erklärt Robens. Bereits eine achtlos weggeworfene Zigarette könne verheerende Folgen haben.
Weit über die Hälfte aller Waldbrände entstehen jedes Jahr durch Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit. Waldbrände führen nicht nur zu großen finanziellen Schäden für die Waldbesitzer, sondern zerstören auf Jahre hinaus die Lebensgrundlagen für viele im Wald lebende Tiere und Pflanzen.
Das Kreisforstamt hat folgende Hinweise noch an die Waldbesucher:
- Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
- Schranken und Wege nicht mit Fahrzeugen zuparken, sodass im Notfall Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge problemlos durchkommen.
- Wer einen Waldbrand entdeckt, sollte diesen sofort der Feuerwehr mit genauer Ortsangabe melden.
- Feuer machen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Bei örtlich besonders hoher Brandgefahr kann das Feuer machen von den Forstämtern auch an den offiziellen Feuerstellen verboten werden.
- Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.
- Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
- Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.
Zur Einschätzung der Waldbrandgefahr nutzt das Kreisforstamt den Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes. Der Index zeigt das meteorologische Potenzial für die Gefährdung des Waldes durch einen Brand und wird aus den Faktoren Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Windgeschwindigkeit berechnet. Der Waldbrandgefahrenindex ist auf der Homepage des DWD frei zugänglich.
Update: Donnerstag, 9. April 2020, 14.20 Uhr