Corona-Ausgangssperre in Bayern war unverhältnismäßig, urteilt Bundesverwaltungsgericht
Gerade zu Beginn der Corona-Pandemie unterschieden sich die Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus bundesweit stark. Dass Bayern eine strenge Ausgangssperre erließ, sei unverhältnismäßig gewesen, urteil das Bundesverwaltungsgericht. Trotz harter Kontaktbeschränkungen handelte Sachsen hingegen rechtmäßig.